Annabell Krämer zu TOP 7+8 ,,Änderung des Finanzausgleichs"

Landtagsvizepräsidentin und finanzpolitische Sprecherin der FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 7+8 (Gesetzentwürfe zur Änderung des Finanzausgleichs) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

,,Am heutigen Tag beschließen wir eine faire und bedarfsgerechte Neuord- nung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Der neue Finanzausgleich wird die Finanzausstattung unserer Kommunen strukturell verbessern, aber die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie nicht lösen können. Deshalb unterstützt das Land seine Kommunen im Rahmen des Stabilitätspakts mit finanziellen Hilfen in einem Gesamtumfang von 425 Millionen Euro. Wir werden damit unserer Verantwortung gerecht und halten die Kommunen auch in dieser Krise handlungsfähig!

Zum Finanzausgleich: Die vom Landesverfassungsgericht kritisierten Bestandteile des bisherigen Gesetzes wurden vollständig überarbeitet. Erstmals wird bei der Verteilung der Finanzmittel auf die tatsächlichen Bedarfe abgestellt. Die Gleichrangigkeit der Aufgaben von Land und Kommunen wird durch die Beachtung des Symmetriegebots sichergestellt. Jährliche Mittelaufstockungen ab 2021 führen zu einer vollständigen Symmetrie. Der neue Finanzausgleich enthält insbesondere einen Kinderbonus, der die besonderen Infrastrukturbedarfe der minderjährigen Bevölkerung berücksichtigt, sowie einen Flächenbonus, der die höheren Pro-Kopf-Ausgaben in dünnbesiedelten Gebieten würdigt. Durch den Erhalt der Teilschlüsselmasse für die Zentralörtlichkeit tragen wir den besonderen Aufgaben Rechnung, die viele Gemeinden für ihr Umland erfüllen.

Weiterhin waren uns folgende Punkte im neuen Gesetz besonders wichtig.

Erstens: Nach einer zweijährigen Übergangsphase werden ab 2023 die tat- sächlichen Investitionskosten pro Schüler in die Berechnung der Schulkos- tenbeiträge einbezogen werden. Damit beenden wir die finanziellen Nachteile für Städte und Gemeinden, die in Schulen investieren und Schulplätze für Kinder anderer Kommunen bereitstellen.

Zweitens: Die vom Landesverfassungsgericht geforderte Einbeziehung der kreisfreien Städte in die Berechnung der Nivellierungshebesätze führt zu de- ren flächendeckenden Anstieg. Um diesen Anstieg zu dämpfen, war es uns wichtig, zukünftig nur noch 90 Prozent statt 92 Prozent der gewogenen Durchschnittshebesätze zugrunde zu legen. Diese Dämpfung sollte den Druck vieler Gemeinden, ihre Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, ver- ringern. Bei den Grundsteuern erreichen wir dieses Ziel. Bei der Gewerbe- steuer haben wir jedoch zusätzlich das Problem, dass die durch die Ausfi- nanzierung der deutschen Einheit gesunkene Gewerbesteuerumlage im Jahr

2022 zu einem sprunghaften Anstieg des Nivellierungssatzes bei der Gewerbesteuer führen wird. Wir Freie Demokraten befürchten, dass in vielen Städten und Gemeinden der Druck steigen wird, die Gewerbesteuer zu er- höhen. Eine höhere Gewerbesteuer behindert Gewerbeansiedlungen und führt schlimmstenfalls sogar zur Abwanderung von Unternehmen. Wir ver- muten, dass vielen Kämmerern zudem noch gar nicht bewusst ist, wie stark die Kreisumlage aufgrund der bestehenden Nivellierungssystematik steigen wird. Dass der Nivellierungssatz im übernächsten Jahr stark ansteigen wird, liegt nicht an uns Freien Demokraten. Wir hätten diese Nivellierungssystematik gerne geändert. Leider konnten wir unsere Koalitionspartner CDU und Grüne nicht davon überzeugen, diesen Weg einzuschlagen.

Drittens: Uns Freien Demokraten lag die Unterstützung von Gemeinden am Herzen, die Lehrschwimmbecken unterhalten und damit ein wichtiges Leis- tungsangebot zum Wohle aller bereitstellen. Durch einen neuen Vorwegabzug in Höhe von 7,5 Millionen Euro wird nun der Betrieb kommunaler Hallen- und Freibäder erstmalig und dauerhaft unterstützt. Wir erhoffen uns damit einen Impuls für den Erhalt von Schwimmstätten in der Fläche und wollen dazu beitragen, dass möglichst jeder in unserem Land zwischen den Meeren schwimmen lernt.

Viertens: Durch den neuen Vorwegabzug zur Stärkung der Investitionskraft für Infrastruktur und Straßenbau werden die Kommunen aus Sicht der Freien Demokraten mit der Erhöhung der unbefristeten Investitionsmittel von 30 auf 68 Millionen Euro flächendeckend in die Lage versetzt, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Wir freuen uns, dass das Land den Betrag gegenüber dem ersten Gesetzentwurf nochmals um neun Millionen Euro aufgestockt hat. Als Freie Demokraten hatten wir uns zudem dafür eingesetzt, den bisherigen Verteilungsmodus, der einen höheren Anteil für die Gemeindeebene vorsieht, beizubehalten. Ich bedanke mich bei den Koalitionspartnern, dass hier unserem Wunsch nachgekommen wurde.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten und insbesondere bei der Fachabteilung des Innenministeriums bedanken, hier namentlich bei Herrn Nowotny. Genauso danke ich meinen Koalitionskollegen Ole Plambeck, Lasse Petersdotter, Ines Strehlau und meinem Fraktionsfreund Ste- phan Holowaty. Es war eine ausgesprochen nette und konstruktive Teamarbeit, die auf Fachpolitikerebene bereits eine sehr frühe Einigung zur Folge hatte."