Zur Anhörung gestern im Innen- und Rechtsausschuss zur Änderung der Landeshaushaltsordnung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"Die Anhörung zur Antidiskriminierungsklausel hat deutlich gemacht, dass die bisherigen Vorschläge zur Änderung der Landeshaushaltsordnung nicht verfassungskonform sind. Zuwendungen nach Haltungen oder Bekenntnissen zu verteilen ist selbst dann nicht verfassungskonform regelbar, wenn man sich nur auf die Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bezieht. Wir ziehen deshalb unseren Änderungsantrag zurück und appellieren an die Regierungsfraktionen, auch ihre eindeutig nicht verfassungskonformen Vorschläge vom Tisch zu nehmen. Es macht keinen Sinn, gut gemeinte Vorschläge zum Gesetz zu machen, wenn die Aufhebung durch das Verfassungsgericht voraussehbar ist."