Zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, durch den eine Fraktion in größeren Kommunalvertretungen künftig zwingend aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müsste, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Klammheimlich versuchen CDU und Grüne, kleinen Parteien und Wählergemeinschaften in den größeren Kommunalparlamenten durch die kalte Küche die Fraktionsfähigkeit zu nehmen. Das ist und bleibt ein Anschlag auf die Demokratie und schwächt die Kommunalparlamente, statt sie zu stärken.
Ursprünglich sollten Kreistage und Gemeindevertretungen mit mehr als 31 Mitgliedern noch selbst entscheiden können, ob sie ab zwei oder drei Mitgliedern die Fraktionsbildung ermöglichen wollen. Selbst diese Wahlfreiheit wird ihnen jetzt von der Koalition genommen. So soll die Kann-Regelung durch eine strenge Vorgabe ersetzt werden, dass zwingend mindestens drei Mitglieder vorausgesetzt werden. Dabei wissen CDU und Grüne ganz genau, dass sie hier den Boden der rechtsstaatlich gesicherten Grundlage verlassen. Denn in der ursprünglichen Begründung haben sie selbst darauf hingewiesen, dass die verbindliche Festlegung der Fraktionsstärke in größeren Vertretungen von Teilen der Rechtsprechung als unzulässiger Eingriff in die innere Organisation der Gemeinden betrachtet werde und deshalb rechtswidrig sei.
Zudem haben die Rechtsexperten in der Anhörung mehr als deutlich gemacht, dass eine Hochsetzung der Fraktionsstärke eine Umgehung der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Fünf-Prozent-Hürde wäre. Denn mit der jetzt vorgesehenen Regelung wären in größeren Kommunalvertretungen künftig neun Prozent der Stimmen nötig, um eine Fraktion bilden zu können. Sollten diese widersinnigen Pläne von CDU und Grünen tatsächlich Gesetz werden, werden wir dies vor dem Landesverfassungsgericht überprüfen lassen."