Zur mündlichen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften gestern im Innen- und Rechtsausschuss erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Bernd Buchholz:
„Das war schon eine Anhörung der besonderen Art. Bis auf die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände hat niemand in der Anhörung am Gesetz etwas Positives gesehen. Es wurde allerdings sehr deutlich, dass es weder einen empirischen Beleg für die Notwendigkeit der Änderungen gibt, noch dass das Gesetz seine Ziele tatsächlich erreichen könnte. Im Gegenteil wurde deutlich, dass weniger die Anzahl von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Grund für diese Gesetzesinitiative sein kann, als vielmehr der Ausgang einiger Entscheide. Das offenbart ein merkwürdiges Demokratieverständnis der schwarz-grünen Landtagsmehrheit. Dass die Erhöhung der Fraktionsstärke von zwei auf drei verfassungsrechtlich bedenklich ist, wurde durch die angehörten Juristen zusätzlich deutlich gemacht. Dass CDU und Grüne dazu über sechs Stunden der Anhörung kaum etwas zu sagen oder fragen hatten, lässt einen nur noch kopfschüttelnd zurück.“