Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes heute zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Der EuGH hat heute ganz im Sinne der Bürgerrechte entschieden. Die FDP hat sich stets klar gegen eine Vorratsdatenspeicherung positioniert: Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Das hat der EuGH mit seinem Urteil bestätigt und er beendet damit eine langjährige Debatte, die insbesondere die CDU massiv vorangetrieben hat. Wir bleiben dabei: Daten dürfen nur in Einzelfällen und aufgrund eines konkreten Anlasses gespeichert werden. Es ist daher richtig, dass Bundesjustizminister Buschmann ein Gesetz für ein Verfahren vorlegen wird, das die Strafverfolgung im digitalen Raum ermöglicht, ohne gegen die Grundrechte zu verstoßen."