Bernd Buchholz und Lars Harms zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts im einstweiligen Verfahren

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Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein, den von den Fraktionen von FDP und SSW gestellten Antrag auf einstweilige Anordnung abzulehnen, erklären die Fraktionen wie folgt: 

Bernd Buchholz, kommunal- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: 

"Der Beschluss des Landesverfassungsgerichts überrascht uns, denn wir sehen - unabhängig vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens - deutlich mehr Nachteile, wenn die Regelungen zur Fraktionsgröße zunächst in Kraft träten und dann gegebenenfalls wieder aufgehoben werden müssten. Ich hätte mir gewünscht, dass für die kommunalpolitische Arbeit vor Ort Rechtssicherheit geschaffen werden würde. Nach Vorlage der Begründung des Beschlusses werden wir über die Einlegung eines Widerspruchs entscheiden.

Das Gericht trifft mit seiner Entscheidung im einstweiligen Verfahren noch keine Aussage über die beklagten Themen im Hauptsacheverfahren. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass das Gesetz von Schwarz-Grün insbesondere bei der Hochsetzung der Fraktionsgrößen als auch bei den Bürgerbegehren erhebliche Mängel aufweist."

 

Lars Harms, Vorsitzender der SSW-Fraktion: 

"Das Landesverfassungsgericht schätzt die Auswirkungen einer möglicherweise rechtswidrigen Zusammensetzung von Ausschüssen offensichtlich als nicht so gravierend ein. Sollten Beschlüsse, die trotz zunächst unklarer Rechtslage entstehen, demzufolge dennoch ihre Gültigkeit behalten, würde das den Kommunen immerhin Rechtsicherheit bieten. 

Gleichwohl ist in der Hauptsache noch nicht entschieden worden. Ob also die neuen Regelungen rechtswidrig sind, ist weiterhin offen. Den Minderheiten wird trotz des Schutzes aus Artikel 6 unserer Landesverfassung die Mitwirkung in den Ausschüssen erschwert, das ist Fakt. Und deshalb halten wir die Neuregelungen weiterhin für verfassungswidrig.“