Die Landesregierung hat den Innen- und Rechtsausschuss informiert (Umdruck 20/3400), dass sich im Falle der entlassenen Staatssekretärin die im Rahmen des Aktenvorlagebegehrens vorgelegten Akten aus der Vertraulichkeit nehmen lassen. Auch für die Aussagegenehmigung für die ehemalige Staatssekretärin stellte die Landesregierung in dem Schreiben eine Änderung in Aussicht.
Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:
„Na also, es geht doch! Die Landesregierung lenkt endlich ein! Das ist einerseits gut, andererseits hätte dieser Schritt auch schon sehr viel früher erfolgen müssen.
Wir erwarten jetzt eine umfassende Aussagegenehmigung für die ehemalige Staatssekretärin und gehen davon aus, dass damit auch umfänglich aus den Akten öffentlich zitiert werden darf."