Anlässlich der anhaltenden Kritik an der geplanten Justizreform von Justizministerin von der Decken und der Demonstration der Justiz-Beschäftigten erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Die Justizreform der Ministerin ist nicht nur unausgegoren, wir halten sie auch in Teilen für verfassungswidrig. Unter den Gerichten haben die Sozialgerichte nämlich eine Sonderstellung. Denn bei Sozialgerichten gilt kein Anwaltszwang. Im Zweifel kann jeder selbst sein Anliegen vortragen und verteidigen. Der Zugang zum Sozialgericht ist also vereinfacht. Art. 19 IV GG garantiert den Bürgerinnen und Bürgern den Rechtsweg, sofern sie von öffentlichen Behörden in ihren Rechten verletzt werden. Auch der allgemeine Justizgewährungsanspruch könnte aus unserer Sicht durch eine Zentralisierung der Sozialgerichte verletzt sein.
Der Zugang zu den Gerichten kann nur garantiert sein, wenn er für jede und jeden in diesem Land einfach und – besonders bei den Sozialgerichten - niedrigschwellig erreichbar ist. Ich halte es für unzumutbar, dass jemand aus Niebüll künftig 140 Kilometer fahren muss, weil das für ihn zuständige Sozialgericht in Neumünster ist. Das ist weder niedrigschwellig noch bürgernah, sondern schafft eine Hürde, die für viele Menschen unüberwindbar ist. Wenn der Staat den Menschen die Möglichkeit, gegen Behördenbescheide zu klagen, so erschwert, dann verletzt er aus unserer Sicht die Rechtsweggarantie des Artikel 19 IV GG. Deshalb haben wir den Wissenschaftlichen Dienst beauftragt, die Zentralisierung der Sozialgerichte vor dem Hintergrund des Artikel 19 IV GG und des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs zu prüfen."