Bernd Buchholz zu TOP 10 "Änderung des Vergabegesetzes"

Dr. Bernd Buchholz

In seiner Rede zu  TOP 10 (Gesetz zur Änderung des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

"Die Vorschläge der Landesregierung zur Änderung des Vergabegesetzes sind vernünftig, weil die Abschaffung des Vergabemindestlohns schon in der letzten Legislaturperiode richtig gewesen wäre. Er machte insoweit keinen Sinn mehr, da er nur noch als eine bürokratische Abfrage bei Unternehmerinnen und Unternehmern, die an der Vergabe teilgenommen haben, stattgefunden hat. Aber es gab einen höheren Bundesmindestlohn, und deshalb war der Vergabemindestlohn obsolet. Das ist richtig. Die Anpassung an die europarechtlichen Regelungen finde ich ebenso richtig. Ich finde auch den später eingebrachten Vorschlag durchaus nachvollziehbar, dass kleine Unternehmen vom Vergaberecht befreit werden, wenn sie eine Förderung erhalten. Wobei wir uns ehrlich machen müssen: Es ist relativ selten in Schleswig-Holstein, dass ein Unternehmen eine Förderung von über 50 Prozent für ein Vorhaben bekommt. Also da werden nicht so wahnsinnig viele Fälle darunterfallen.

Und zu den beiden Änderungsanträgen möchte ich sagen: Vielleicht, Herr Kollege Stender, ist das ein bisschen schwierig, da in der letzten Legislaturperiode wirklich extrem ausführlich über das Tarifteuer- und Vergabegesetz gerungen und gesprochen und gestritten worden ist. Und ich sehe ein, dass Sie zu Recht sagen, man hätte im Ausschuss da wenigstens inhaltlich länger darüber reden sollen. Ich finde es auch parlamentarisch richtig, dass wir über Ihre Gesetzesanliegen reden. Aber dann müssen wir auch inhaltlich darüber reden, ob die Argumente, die Sie hier vortragen, stichhaltig sind. Und das sind sie nicht. Denn wenn Sie recht hätten, müsste in den Bundesländern, in denen ein Tariftreue- und Vergabegesetz existiert, die Tarifbindung höher sein.

Das Tariftreue- und Vergabegesetz hat entgegen Ihrer Ankündigung damals, als wir es abgeschafft haben und durch das Vergabegesetz ersetzt haben, überhaupt gar keine negativen Wirkungen gehabt. Im Gegenteil, es hat die positive Wirkung gehabt, dass die mittelständischen Unternehmen sich mehr an Vergaben beteiligen. Und das war genau das Ziel, das wir damals mit dem Vergabegesetz vereinbart haben. Und deshalb lehnen wir Ihre beiden Anträge ab.

Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Anmerkung machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen vom SSW, Sie schreiben dann in Ihren Antrag auch noch vorne rein, es soll bei Vergaben eine Erklärung abgegeben werden, dass die Regelungen des allgemeinen Mindestlohns eingehalten werden. Warum, Frau Kollegin Nitsch, wollen wir da nicht auch eine Erklärung reinschreiben, dass nicht gegen die Regeln des Strafrechts verstoßen wird? Der Mindestlohn ist ein Bundesgesetz, zu deren Anwendung die Unternehmen verpflichtet sind. Was bewirkt es an der Stelle, wenn ich jemanden frage, ob er sich an Recht und Gesetz halten will? Das ist doch absurd. Das ist wirklich Bürokratie.

Insoweit bleibt es dabei: Bestrebungen, ein Tariftreue- und Vergabegesetz in Schleswig-Holstein wieder einzuführen und dann auch mit bestimmten Empfehlungen, ist europarechtlich höchst zweifelhaft. In den Formulierungen, die Sie bei der SPD gewählt haben, ist das aus meiner Sicht auch mit dem Grundgesetz kaum vereinbar. Artikel 9 des Grundgesetzes lässt eine negative Koalitionsfreiheit zu. Die Bindung an einen Tarif ist deshalb auch im Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holsteins bis 2019 höchst kompliziert geregelt gewesen. Es muss sich um einen mindestens für repräsentativ für eine Branche gehandelten Vertrag handeln und nur in dieser Branche ist das dann gültig. Und dann sind die Abfragen so kompliziert, dass das Bürokratie-Monster daraus wird, das Sie damals hier in Schleswig-Holstein geschaffen haben, lieber Kollege Petersdotter. Das war kein gutes Gesetz, das war ein bürokratisches Gesetz, das wir damals gemeinsam nicht nur mit Recht, sondern mit Genuss abgeschafft haben.

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort.