In seiner Rede zu TOP 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"Schon vor der Einbringung dieses Gesetzes ist dieses Verfahren bemerkenswert. Bemerkenswert insoweit, als dass der gröbste Anschlag auf die Demokratie durch die Opposition verhindert werden konnte. Denn die von Ihnen im Koalitionsvertrag festgelegte Generalklausel, mit der sie quasi nach obrigkeitsstaatlicher Anordnung darüber entscheiden wollten, was denn einem Bürgerbegehren zugänglich ist oder nicht, haben Sie gleich von vornherein kassiert. Frau Innenministerin, ich danke Ihnen dafür
Die Einbringung des Gesetzentwurfs ist nicht frei von Kritik, das will ich an dieser Stelle mal ganz deutlich sagen. Denn Formulierungshilfen sind in der Tat zwar üblich, aber sie sind dann, wenn es zu einem Beschluss im Kabinett kommt und dieser Kabinettsbeschluss auch noch durch die Innenministerin in einer Pressekonferenz verkündet wird, nach dem Parlamentsinformationsgesetz nach § 1 Abs. 1 Ziffer 1 Gesetzgebungsvorhaben, über die das Parlament zu informieren ist. Und ich sehe das als einen klaren Verstoß gegen § 1 Abs. 1 des Parlamentsinformationsgesetzes. Deshalb werden wir uns darüber auch noch unterhalten müssen.
Nicht alles, was in diesem Gesetzentwurf drinsteht, ist schlecht. Ich finde sehr wohl, dass man über die Anhebung der Quoren in der hier gemachten Art und Weise nicht nur reden kann, sondern dass die sehr moderat dafür sorgen, dass es aber zu anderen Hürden kommt, die wir in der Tat aus meiner Sicht durchaus im Lande brauchen. Insoweit hab ich durchaus Verständnis dafür, dass man hier an die Quoren rangeht und dass man mit Fristen arbeitet bei Bürgerbegehren, dass man zum Beispiel bei kassatorischen nur noch innerhalb von drei Monaten damit arbeitet - das finde ich durchaus diskutierbar und auch nicht falsch.
Die CDU scheint den eigenen Gesetzentwurf aber nicht verstandenen zu haben, denn sie argumentiert damit, dass die Generalklausel zur grundsätzlichen Aufhebung der Bürgerbegehren gegen Bauleitplanung überführt worden sei, sie sei also noch weitergehender als das, was es vorher gab. Das ist aber nicht der Fall. § 16g Abs. 2 Gemeindeordnung besagt schon heute, dass ein Bürgerbegehren nur gegen den Aufstellungsbeschluss und seine Abänderung zulässig ist. Und hier führen Sie jetzt einzig und allein eine Zweidrittelmehrheit ein, mit der Sie sagen, ein Bürgerbegehren ist nur noch zulässig, wenn zwei Drittel der Gemeindevertretung es beschlossen haben. Das ist die einzige Änderung. Und an der Stelle sage ich Ihnen: Die innere Logik, warum sich das nur auf die Ziffer 6 in diesem Absatz beschränkt, erschließt sich mir nicht, das werden wir im Ausschuss zu beraten haben.
Der eigentliche Punkt der zeigt, dass der Gesetzentwurf ein Anschlag auf die Beteiligungsrechte von kleinen Fraktionen und kleinen Gruppierungen in Kommunalparlamenten ist, ist die Regelung zu der Fraktionsstärke. Sie wissen ganz genau, dass das Bundesverfassungsgericht Ihnen aufgibt, dass solche Beschränkungen nur zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretungen möglich sind, wenn diese erforderlich sind. In keinem Satz wird begründet, warum das der Fall ist. Und ich sage Ihnen auch, warum das nicht begründet werden kann: Weil es gar nicht möglich ist. Was erreichen Sie in der Stadtvertretung von Lübeck, wenn Sie die Fraktionsstärke auf drei hochsetzen oder sogar auf vier? Erreichen Sie damit, dass von den sechs Fraktion, die davon betroffen sind und keine Fraktion mehr bilden, dass die dann in der Stadtvertretung nicht mehr reden? Im Gegenteil, es reden doppelt so viele Leute, weil jeder einzelne Stadtvertreter dann das Wort ergreift, statt für seine Fraktion zu sprechen. Sie sorgen damit dafür, dass die Reden deutlich länger und mehr werden. Was Sie aber erreichen wollen, und das tun sie auch, ist, dass die Mitarbeit in den Ausschüssen für die Menschen nicht mehr ermöglicht wird, die sich an der aktiven Kommunalarbeit beteiligen wollen. Und das ist ein Anschlag auf die Demokratie. Denn in Wahrheit erreichen Sie nichts zur besseren Funktionsfähigkeit.
Sie zitieren aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die sich allerdings auf eine Gemeindeordnung bezieht, die völlig anders ist als unsere. Unsere Gemeindeordnung hat viel mehr Übertragungsmöglichkeiten, in der auch Letztentscheidungen auf die Ausschüsse übertragen werden können. Das ist in Baden-Württemberg ganz anders geregelt. Da muss alles wieder zurück in die Gemeindevertretung. Bei uns führt das dazu, dass es demnächst Parlamentarier erster und zweiter Klasse gibt, nämlich solche, die zwar gewählt sind, aber an bestimmten Entscheidungen nicht mehr beteiligt werden können durch die Übertragung der Letztentscheidung in die Ausschüsse. Und liebe Grüne, Sie selbst haben mal ein Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten. Da ging es um die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen und das hat zum Weghauen der Fünf-Prozent-Hürde geführt. Es führt übrigens bei Ihnen dazu, dass im Kreis Rendsburg-Eckernförde und in vielen anderen Kreistagen inzwischen von Ihren Grünen auch Resolutionen mit abgestimmt werden, die sagen: 'Nein, das machen wir nicht mit.' Machen Sie hier auch nicht mit.
Selbst die kommunalen Landesverbände bemängeln, dass eine solche Kann-Regelung, die Sie vorsehen, das Problem in die Kreistage, in die Gemeindevertretung verschiebt. Sie sorgt für Zwist und die kommunalen Landesverbände warnen davor, diese Regelung in Kraft zu setzen, weil sie zur Kommunalwahl für die meisten Kommunen gar nicht mehr umsetzbar ist. Ich freue mich auf die Ausschussberatung, in der Ihre Eingriffe am demokratischen Gemeinwesen verhindert werden und ich hoffe auf die Vernunft und Einsicht während dieser Gesetzesberatung."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort