In seiner Rede zu TOP 10 (Vorfahrt für die CO2-Einsparung – Klimaschutz im Straßenverkehr) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"Es liegt irgendwie in der Natur der Sache, dass Menschen, die mobil sein wollen, von A nach B nicht am langsamsten unterwegs sind. Es ist für die Gewährleistung von Mobilität immer noch so gewesen, dass man versucht, so schnell wie möglich von A nach B zu kommen. Und sie wollen so sicher wie möglich unterwegs sein. Zur Sicherheit komme ich gleich noch.
Aber es geht den Menschen eben auch darum, dass sie möglichst wenig Zeit damit verbringen, auf Straßen oder Wegen unterwegs zu sein - wenn es nicht der Selbstzweck ist. Und das kann ja manchmal sein. Bei einer Fahrradtour fahre ich auch Fahrrad, nur um Fahrrad zu fahren.
Aber in der geringstmöglichen Zeit von A nach B zu kommen – das liegt in der Natur der Sache. Deshalb ist es jetzt nicht ungewöhnlich, dass eine freiheitsliebende Partei auch weiterhin dafür ist, dass man an dieser Art und Weise festhält – und die Menschen so schnell wie möglich von A nach B kommen sollen.
Wir sind uns in dem Ziel einig, dass wir eigentlich dabei emissionsfrei unterwegs sein sollten. Und das ist in irgendwie absehbarer Zeit auch wahrscheinlich zu schaffen. Weshalb Kollege Dirschauer, schon der erste Satz der Begründung ihres Antrages so nicht zutreffend ist – dass je schneller ein Fahrzeug fahre, der Schadstoffausstoß auch desto höher sei. Das gilt eben nicht für den Tesla, wenn er mit regenerativer Energie betrieben ist.
Es sei denn natürlich, Robert Habecks Kohlekraftwerke speisen ihn derzeit. Dann stimmt es wieder – dann steht auch bei dem batteriegetriebenen Auto der Schornstein nur woanders. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen vom SSW, das Schönste an ihrem Antrag ist, dass die Grünen ablehnen würden. Also, das ist mein Schönstes daran.
Ansonsten kann ich ihm nicht viel abgewinnen. Und seien sie mir nicht böse, so ein klein wenig war es ja persönlich vorhin, weil da auch ein bisschen der Neid spricht. Nach dem Motto, man hat vielleicht gar kein Fahrzeug, mit dem man so schnell fahren kann.
Also, ich jedenfalls kann sagen, dass mein Fahrzeug deutlich weniger Schadstoffe emittiert als so manches Fahrzeug, das hier unten in der Garage steht und einem grünen Abgeordnete oder einer grünen Abgeordneten gehört. Dafür ist es deutlich schneller. Das schadet an der Stelle aber nicht.
Also, mit dem Tempolimit, da stoßen Sie freundlicherweise auf die Gegenliebe, die sie auch erwartet haben – nämlich auf keine Gegenliebe. Zumal, und das will ich jetzt noch mal sagen, also der Sicherheitsaspekt, der immer wieder ins Feld geführt wird, den können wir gerne mal zum Anlass nehmen, das genauer zu betrachten.
Ich hatte in diesem Jahr die Freude, in Italien unterwegs zu sein, auf einer Autobahn in Italien, auf der ein Tempolimit herrscht. Ich habe mich selten unsicherer auf einer Autobahn gefühlt als auf diesem Abschnitt der Autobahn. Und wenn sie die Verkehrsunfallstatistik von Italien angucken, dann sage ich ihnen, das Tempolimit hilft nicht allein. Denn die Tatsache, dass da viel mehr Unfälle auf Autobahn stattfinden als bei uns, der spricht auch für sich, also das Tempolimit ist es an der Stelle nicht. Nach wie vor gilt eins, Kolleginnen und Kollegen: Die meisten Unfälle mit schwierigen Ausgang finden in Deutschland auf Straßen statt, die Tempo limitiert sind, nämlich auf Landstraßen, und da finden auch die meisten schweren Unfälle statt.
Und wir bauen Autobahnen in der Tat so sechsspurig aus wie die A7 zwischen Bordesholm und Hamburg, eben auch deshalb, weil wir auch bei höheren Geschwindigkeiten dort für relativ hohe Verkehrssicherheit sorgen. Das ist bei der Breite dieser Straße so und schafft auch eine Situation, bei der die Unfallstatistik zeigt, dass es eben deutlich weniger schlimm ist als in vielen anderen Bereichen.
Der zweite Punkt betrifft in ihrem Antrag die Entscheidungskompetenz für die Richtung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Volker Wissing als Bundesverkehrsminister hat in den letzten Wochen eine Novelle der Straßenverkehrsordnung auf den Weg gebracht, die in der Tat den Gemeinden deutlich mehr Möglichkeiten zur Einrichtung von Tempo 30 gibt, aber dabei eben an einem Ort festhält. Und das halte ich auch für richtig, dass wir nicht so tun, als ob der fließende Verkehr und das Fließen des Verkehrs keinen Wert hätten.
Denn auch in einem Ort, in dem überall Tempo 30 gilt und sich deshalb auch die Fahrzeiten deutlich verlängern, stehen ganz viele Fahrzeuge – und zwar dann eben noch mit Verbrennungsmotor und Schadstoff-Ausstoß an Ampeln und machen etwas, was den Anwohnern auch nicht so ganz lieb ist.
Deshalb ist es richtig, sich darauf zu konzentrieren, wo die Tempo-30-Zonen tatsächlich richtig und wichtig sind? Und sie sind vor Kindertagesstätten genauso richtig wie vor Seniorenheimen, und sie sind an Unfallschwerpunkten natürlich richtig. Aber sie sind nicht notwendig als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften. Es ist schon gar nicht richtig, dass in dem einen Ort im Herzogtum-Lauenburg komplett Tempo-30 ist und im anderen komplett Tempo 50. Das, ehrlich gesagt, wird jeden Verkehrsteilnehmer endgültig verwirren. Das sollte man auf keinen Fall zulassen.
Bleiben als Letztes noch ein paar Sätze zu sagen zu dem, was der Kollege gerade eben zu den berühmten Elefantenrennen auf Autobahnen ausgeführt hat. Nichts ist schlimmer, Herr Kollege, als an einer Phalanx von Lkw vorbeifahren zu müssen, die sich wechselseitig nicht überholen dürfen. Dass das eine Einschränkung der Güterlogistik ist, das steht dabei völlig außer Frage. Und es erhöht den psychologischen Druck auf die Lkw-Fahrer in unglaublicher Art und Weise. Deshalb ist es richtig, auch da Strecken bezogene Überholverbot einzurichten, wo es Unfallschwerpunkte gibt. Ansonsten sollte man es nicht tun. Ich bin dafür, den Antrag nicht in den Ausschuss zu überweisen, weil die weiteren Befassung damit nicht notwendig ist. Wir werden ihn ablehnen. Herzlichen dank!“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort