In seiner Rede zu TOP 10+30 (u.a. Mieterinnen und Mieter vor übermäßig steigenden Mieten schützen) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"Die beiden Anträge, die wir zu beraten haben, tragen nicht nur die Unterschrift von Thomas Hölck, sondern auch die Handschrift von Thomas Hölck. Zum wiederholten Male erleben wir Thomas Hölck live und in Farbe - mit dem Blick in die tiefe Kiste der kleinen, giftigen Nettigkeiten für Vermieterinnen und Vermieter, die jeden Investor, wenn er jetzt noch investitionswillig war, vom Hof treiben würden.
Unser aktuelles Problem ist wirklich alles andere als ein Bedarf zusätzlichen Mieterschutzes in bestimmten Bereichen. Im Jahr 2022 haben sich deutschlandweit die Mieten insgesamt um genau 1,8 Prozent erhöht. Bei einer Inflationsrate von 7,9 Prozent ist das scheinbar nicht unser allergrößtes Problem, obwohl ich sofort einräume, dass in den Metropolregionen natürlich andere Entwicklungen zu beobachten sind.
Aber Schleswig-Holstein ist kein Land von Miethaien. Schleswig-Holstein ist kein Land von denjenigen, die vor allem darauf aus sind, ihre Mieterinnen und Mieter auszuquetschen. Schleswig-Holstein ist ein Land von ganz vielen Vermieterinnen und Vermietern, die sehr verantwortungsvoll mit ihren Mieterinnen und Mietern umgehen und die dabei oftmals gar nicht so sehr darauf achten, dass sie ihre Mieten erhöhen, sondern zufrieden damit sind, dass das, was da im Bestand ist, auch gut mit ihnen harmoniert.
Deshalb ist gerade das Thema der Kappungsgrenzenverordnung ein so zweischneidiges Schwert. Auch wenn das im Koalitionsvertrag der Ampel steht halte ich es für falsch. Warum halte ich es für falsch?
Nach einer bestimmten Periode von mehreren Monaten oder auch drei Jahren kann der Vermieter eine Miete nur innerhalb eines bestimmten Kappungsrahmens oder auf den Vergleichsspiegel anpassen. Was heißt das? Das heißt, dass der Vermieter, der jedes Jahr konsequent seine Mieten immer stückchenweise erhöht, von der Kappungsgrenzenverordnung nie betroffen ist.
Von der Kappungsgrenzenverordnung wird nur derjenige betroffen sein, der über Jahre hinweg die Miete nicht erhöht hat. Er muss dann anschließend nämlich den größeren Sprung machen. Das ist der Effekt. Und mit Verlaub, ist das wirklich unser Hauptproblem an dieser Stelle?
Ich halte ehrlich gesagt auch die Ausweisung der Gebiete nach § 201a BauGB für falsch. Die Umwandlung von großen Beständen von gekauften Wohnungen in Wohneigentum und die Ausweisung von noch mal gesonderten Gebieten mit angespannten Mietmärkten ist ein anderes Problem. Denn die Ausweisung nach §201a BauGB ist ja noch mal eine ganz andere Tasse Tee. Sie ist eher die Vorstufe zur verordnungsrechtlichen Ausweisung von angespannten Gebieten nach § 250 BauGB, die dann die Umwandlung in Wohnungseigentum nur noch unter Genehmigung der jeweiligen Baubehörde stellt,
Das hat in der ganzen Bundesrepublik schon nur ein einziges Bundesland zur Anwendung gebracht - und dieses Bundesland ist Berlin. Und ehrlicherweise, wenn wir eines gelernt haben sollten aus der Entwicklung von Mietsituationen in ganz Deutschland, dann heißt es: Bitte nichts von Berlin abschauen!
Denn Berlin hat es geschafft, alle Investoren zu vertreiben und bei der Entwicklung seiner Mieten völlig durch die Decke zu gehen, obwohl man mit Mietpreisdeckeln und Mietpreisbremsen alle möglichen Instrumenten dagegen versammelt hat.
Wir haben im Wohnungsbau und in den Mietsituationen ein riesengroßes Problem. Das Baugewerbe und die Bautätigkeiten sind geradezu im freien Fall. Wir haben Auftragsstornierungen in Größenordnung zwischen 30, 40 und 50 Prozent im August diesen Jahres gesehen. Bei den hohen Zinsniveaus und bei den Baukosten will niemand mehr bauen. Da droht etwas an verschärfter Lage. Übrigens bin ich sehr froh, dass Sie im Bereich des sozial-geförderten Wohnungsbaus versuchen, indem Sie mehr Geld zur Verfügung stellen, auch die Konjunktur hier ein bisschen zu beleben. Wenn dieses Geld abgerufen wird, wäre es schön. Ihre Anträge lehnen wir ab.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.