In seiner Rede zu TOP 11 (Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"Der Einzelhandel ist im ständigen Wandel. Der Einzelhandel hat ständig neue Herausforderungen zu adressieren. Zunächst war der Versandhandel, dann der Internethandel ein Thema. Jetzt ist es der Fachkräftemangel, der hinzukommt – auch im Einzelhandel. Und es ist bei weitem ja nicht mehr ein Fachkräftemangel. Es ist ein Arbeitskräftemangel, der es schwer macht, auch zu bestimmten Zeiten tatsächlich Verkaufsstellen offen zu halten. Und darauf reagiert der Handel.
Vor fünf Jahren, als ich das letzte Mal im Silicon Valley war mit einer Wirtschaftsdelegation und wir alle in Downtown San Francisco das erste Mal einen vollautomatischen Supermarkt betreten haben, in den man so reingehen und Ware aus dem Regal nehmen und beim Rausgehen über das Handy schlicht und ergreifend alles abgerechnet bekam, da sackte uns schon die Kinnlade auf die Brust. Weil wir gesagt haben: Wie lange wird das dauern, bis wir so weit sind?
Aber so lange hat es nicht gedauert.
Vor einigen Jahren hat in Hemmingstedt ein vollautomatischer Supermarkt geöffnet und der ist dort auch im Betrieb, übrigens auch an Sonntagen. Und das ist nicht der einzige dieser Läden, der in Schleswig-Holstein schon im Betrieb ist.In Brekendorf, in Glasau, in Gülzow und in Mohrkirch gibt es vollautomatische Supermärkte und geplant sind solche in Freienwill, in Groß Vollstedt, in Holze, in Husum, in Kastorf, in Langwedel und in Seth. Und siehe da, eine große andere Handelskette plant in Schönberg auch gerade für die Wochenenden eine vollautomatisierte Verkaufsstelle.
Bis jetzt hat niemand etwas dagegen gehabt, dass diese vollautomatisierten Verkaufsstellen dann auch an den Wochenenden und zu jeder Tages- und Nachtzeit offen sind.
Doch im letzten Jahr, im Dezember, hat sich der hessische Verwaltungsgerichtshof einmal angeguckt auf die Klage einer Anwohnerin hin, was eigentlich das dortige Ladenöffnungszeitengesetz dazu sagt. Und der hessische Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass auch vollautomatisiert die Verkaufsstelle eine Verkaufsstelle ist, auch ohne Personal. Deshalb unterliegt sie dem ganz normalen Ladenöffnungszeitengesetz. Vor diesem Hintergrund hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof geurteilt.
Das hat im Hessischen Landtag zu einer Initiative geführt, von der ich sage, das sollten wir in Schleswig-Holstein auch dringend machen. Wenn wir wollen, dass die hier im Lande nun schon aktiv gewordenen, vollautomatisierten Verkaufsstellen auch tatsächlich an den Sonntagen zur Verfügung stehen können, dann müssen wir nur das Ladenöffnungszeitengesetz ändern.
Nun gibt es manche, die sagen, es gehe ja nicht nur um Arbeitnehmerschutz, es gehe auch um die Feiertagsruhe. Ja, natürlich geht es auch um die Feiertagsruhe. Und ich bin dankbar dafür, dass sich ja einige schon im Vorfeld zu diesem Gesetzentwurf geäußert haben, unter anderem auch die Nordkirche, die gesagt hat, die Feiertagsruhe ist natürlich für die Menschen da. Doch für die Menschen, die selbst entscheiden sollen, ob sie die Feiertagsruhe wahrnehmen wollen. Deshalb will man den Arbeitsprozess am Sonntag und am Feiertag so gering wie möglich halten.
Aber niemand sagt, dass der Feiertagsschutz bedeutet, dass man selber nicht irgendwo in den Einkauf gehen darf. Und deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass es mit dem Feiertagsschutz absolut vereinbar ist, wenn zumindest die Gegenstände des täglichen Lebensbedarfs in einem vollautomatisierten Geschäft auch gekauft werden dürfen.
Zudem: All diese Verkaufsstätten sind ja erstaunlicherweise nicht in den Großstädten. Die sind im ländlichen Raum. Die sind da, wo die Menschen ansonsten gar keine Verkaufsställe mehr haben. Da schafft man ohne Personal Verkaufsstände und damit auch wieder Versorgungsmöglichkeiten. Den Betreibern dieser Verkaufsstätten, die hier investiert haben, sollten wir Rechtssicherheit geben.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.