In seiner Rede zu TOP 11 (Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"Liebe Kollegen von der Union, es grüßt Sie die Digitalpartei FDP, die das digitale Zuschalten in die Gremien für sinnvoll hält. Insoweit ist alles in Ordnung. Übrigens will ich ausdrücklich sagen, dass hier das Thema Hybrid-Sitzung ermöglicht wird und nicht etwa die volldigitale Sitzung, weil das in der Tat die Einschränkung der Mandatsträgerrechte für all diejenigen wäre, die eben physisch teilnehmen wollen. Insoweit ist auch die Entscheidung dafür richtig und ausdrücklich zu begrüßen. Gut ist auch, dass Sie eine Übergangszeit von zwei Jahren bis zum Januar 2027 schaffen wollen. Vor allem aber tun Sie das ja deshalb, weil, und das schreiben Sie ja selbst in der Begründung, durch diese Übergangsregelung zugleich, durch die Regelungskompetenz zugunsten der Kommunen, weitreichende Konnexitätsfolgen vermieden werden. Liebe Grüße an die Kommunalvertreter, die Show sollt ihr selbst bezahlen.
Ich warne allerdings davor, dass man die Konnexität vermeiden kann, indem man eine Pflicht bis 2027 einführt. Denn spätestens 2027 ist das ein Konnexitätsthema. Sie geben per Landesgesetz vor, dass die Pflicht besteht, eine digitale Teilnahme zu ermöglichen. Da können Sie schon heute das Geld zusammensammeln, um die technische Ausstattung jedenfalls teilweise für die Kommunen zu finanzieren. Da kommen Sie gar nicht drumherum.
Ich begrüße auch ausdrücklich, dass man eine digitale Teilnahme an Ausschüsse ermöglicht und die Voraussetzungen dafür schafft, wenn jemand physisch nicht teilnehmen kann. Aber dann steht da: aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen. In der Begründung des Gesetzentwurfes steht aber auch ganz deutlich, eine Begründung muss nicht gegeben werden und sie wird auch nicht nachgeprüft. Das heißt auch, und das müssen wir uns klar machen, ich nehme auch nicht teil, wenn ich nicht teilnehmen will. Und das hat gewisse Konsequenzen auch für die Zusammenarbeit in Gemeindegremien. Denn wenn einer immer nur vom Sofa aus teilnimmt, dann kann das durchaus zu Schwierigkeiten führen. Und ich sage mal, da wird sich so manche Gemeindevertretung noch umgucken, wie das tatsächlich zu regeln ist und ob das eine so sinnvolle Regelung ist. Im Detail werden wir über das eine oder andere schon noch einmal sprechen müssen. § 34a Absatz 3 im Gesetzentwurf besagt, wenn jemand im Falle von Wahlen der offenen Abstimmungen widerspricht, dann dürfen all diejenigen, die digital dabei sind, nicht mehr teilnehmen. In der Begründung dazu heißt es, dass diese Regelung alternativlos sei. Mit Verlaub, wenn ich das Wort schon höre, kriege ich merkelsche Anwandlungen und sage: Es gibt nichts, was alternativlos ist. Wenn es richtig ist, was im Gesetzentwurf geregelt ist, nämlich dass bei der konstituierenden Sitzung einer Gemeindevertretung, bei der ganz viele geheime Wahlen notwendig sind, dass die sowieso in Präsenz stattfinden muss, dann stellt sich doch die Frage: Wie oft kommt es eigentlich vor, dass Abstimmungen geheim stattfinden müssen?
Wenn das dann mal vorkommt, dann muss man sich sehr wohl die Frage stellen, ob es dann nicht besser ist, eher auf eine schriftliche Abstimmung, auch notfalls auf dem Briefwege, zu gehen, denn die Verzögerung, die dadurch eintritt, ist ja in der Regel nicht so problematisch, dass man sie nicht hinnehmen könnte. Denn ansonsten kommen Sie zu der interessanten, aber doch relativ grotesken Regelung, wenn bei einer 11-Personen-Ausschusssitzung sieben Leute per Video zugeschaltet sind. Vier sind im Saal und erklären, die Abstimmung könne so nicht stattfinden, sie müsse geheim stattfinden. Dann sind sieben Leute zwar insoweit als anwesend geführt, dass die Beschlussfähigkeit des Gremiums hergestellt ist, aber sie dürfen nicht mitstimmen. Diese relativ groteske Regelung, die dabei herauskommt, sollten wir im Ausschuss noch einmal hinterfragen.
Genauso wie die eine oder andere Frage, die ich mir gestellt habe, zum Beispiel dass jeder zu jeder Zeit für jeden anderen wahrnehmbar sein muss. Also ich sage es jetzt mal so: Sie alle sind für mich hier in diesem Saal auch nicht gleichzeitig wahrnehmbar. Ich sage voraus, dass Sie in der Stadtverordnetenversammlung in Ahrensburg dazu mindestens sechs Kameras bräuchten. Ich rate, darüber nachzudenken, wie es aussehen würde, wenn Sie versuchen, das Ganze in der Bürgerschaft in Lübeck umzusetzen. Das zeigt ja nur: Der Teufel steckt noch ein klein wenig im Detail. Im Grundsatz ist das aber alles richtig.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.