In seiner Rede zu TOP 11+40 (Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"25.363 gültige bei 27.460 abgegebenen Unterschriften. Das ist eine stolze Leistung. So viele Volksinitiativen hat es im Lande Schleswig-Holstein nicht gegeben. Wenn ich richtig recherchiert habe, dann ist das die 32. Und die vorherigen waren, weiß Gott, nicht alle erfolgreich. Ich gratuliere denjenigen, die es angeschoben haben, dass Sie es geschafft haben. Herzlichen Glückwunsch!
Vor dieser Legislaturperiode habe ich gedacht: Bei den Bürgerbegehren, da passiert doch viel. Und immer war das so ein Gefühl, aber die Empirie dazu, die gab es nicht. Und erst der Verein ,Mehr Demokratie wagen' mit seiner Plattform und der Ausarbeitung darüber, was ist denn faktisch im Land bei dem Thema passiert, zeigt auf, dass die Probleme, die Sie hier lösen wollen, in Wahrheit gar nicht existieren.
Also, es gibt nicht die Probleme, dass eine Flut von Bürgerbegehren uns permanent überrennt, es gibt auch nicht die Probleme mit den Quoren, die dazu führen, dass man überall nun steigende Zahlen von Bürgerbegehren hat, sondern wir haben im Lande auf kommunaler Ebene 15 oder 18 solcher Begehren in einem Jahr. Das ist nicht weniger geworden, das ist auch nicht mehr geworden, das ist stabil und das ist ein Ausdruck davon, dass das, was wir alle mal wollten, plebiszitäre Elemente, in unserem Lande eigentlich gut funktioniert.
Wir werden deshalb nicht nur – Kollegin Schiebe hat gerade angekündigt, dass Sie bis zum Volksentscheid gehen wollen – abwarten, ob das notwendig ist. Denn am nächsten Freitag treffen wir uns erst einmal vor dem Landesverfassungsgericht wieder. Der Kollege Harms und ich hatten das Vergnügen, dort schon mehrfach vorzusprechen. Nach der letzten Verhandlung bin ich mir nicht einmal so ganz sicher, wie dieses Verfahren am Freitag, den 2. Februar, ausgehen wird.
In dem einen Punkt, der mich besonders interessiert, bin ich ganz zuversichtlich. Was die Bürgerbegehren angeht, werden wir es sehen.
Aber schauen wir mal, was das Landesverfassungsgericht dazu sagt. Und bringen wir durchaus mit in die Beratungen ein, ob man so einfach, ohne das notwendige Argument zu haben oder die Empirie im Rücken zu haben, sagen kann: Wir verändern diese Quoren einfach mal. Insbesondere bei der Frage der kleineren Kommunen und der Zweidrittelmehrheit und der Bürgerbegehren gegen die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse von Bauleitplanungen – das hat die Kollegin Schiebe ja gerade sehr deutlich gemacht – führt das dazu, dass in den vielen kleinen Gemeinden, in denen nur noch eine Wählergemeinschaft sitzt, in der Tat die Bürgerentscheide über die Bauleitplanung erledigt sind und nicht mehr stattfinden.
Deshalb finde ich es schon richtig, dass diese Volksinitiative sich ,Rettet den Bürgerentscheid' genannt hat, denn das ist für viele Kommunen genau so der Fall. Also nehmen Sie alle, die Sie ja auch irgendwie kommunalpolitisch unterwegs sind, die Beratungen zu dieser Volksinitiative noch mal zum Anlass, darüber nachzudenken, ob man an einer vorgefassten Meinung, die man sich so hingelegt hat und in einen Koalitionsvertrag reingeschrieben hat, festhält, wenn man selbst feststellt, dass es eigentlich eine andere Faktengrundlage gibt und man deshalb ein solches Gesetz in dieser Form nicht braucht.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.