In seiner Rede zu TOP 15 (Ausbau der Elbfährlinie Glückstadt – Wischhafen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:
"Der Planfeststellungsbeschluss für den achten Abschnitt der A 20 liegt vor. Er ist nach seiner Auslegung mit Einwendungen versehen worden. Wir sind in der Fehlerbeseitigung dieses Verfahrens. Es werden nur noch wenige Möglichkeiten der Klage gesehen. Die DEGES schließt aus, dass eine Klage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss erfolgreich sein wird. Und das bedeutet, dass wir sehr bald, hoffentlich noch im Laufe des nächsten Jahres, Baurecht für die Elbquerung westlich von Hamburg haben.
Und es ist ein Erfolg, die DEGES da vor vielen Jahren eingesetzt zu haben, sie planen zu lassen, und dafür zu sorgen, dass die Planungen weitergehen, auch wenn sie von vielen Leuten massiv hintertrieben wird.
Als Bedingungen für den Bau ist im Planfeststellungsbeschluss geregelt, dass die verkehrliche Anbindung sowohl auf schleswig-holsteinischer als auch auf niedersächsischer Seite gegeben sein muss. Das heißt: Es müssen Baurechte für den Abschnitt 7 und auf der anderen Seite bis zum Autobahnkreuz Kedingen ebenfalls da sein. Erst dann kann gebaut werden.
Die DEGES wird aber die Ausführungsplanung zwischenzeitlich extrem weiterführen. Dementsprechend bin ich guter Dinge, dass es auch da schnell weiter vorangeht. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Ihr Antrag ist im ersten Hinblick ganz nett. Er geht aber an dem eigentlich sinnhaften Ziel vorbei, die wirtschaftliche notwendige Situation an der Westküste dadurch herzustellen, dass man die Elbquerung baut, die A 20 endlich bekommt, und dadurch die Zukunftsperspektiven des gesamten Landes und nicht nur der Westwüste deutlich verbessert.
Die FRS ist übrigens eine weltweit erfolgreiche Fährlinie, die nicht nur auf der Elbfähre zwischen Glückstadt und Wischhafen agiert, sondern auch bei uns im Lande noch oben zwischen Sylt und Römö, und auch woanders auf der Welt hoch erfolgreich ist. Sie betreibt unter anderem auch Fähren zwischen Vancouver und Vancouver Island. Wenn ein solches Unternehmen meint, dass es eigenwirtschaftlich irgendwo eine Fährlinie betreiben will, dann kann sie das gerne tun. Und dann ist es ein geschicktes Marketingmanöver, auf das die Sozialdemokraten leider reingefallen sind.
Es wirkt einfach gut.
Aber in Wahrheit kommt hier dieser weltweit agierende Fährbetreiber und sagt: Weil die Elbquerung kommt, werde ich zukünftig mein Geschäft so nicht mehr betreiben können! Das sagen die sogar im Verfahren.
Sie sagen nämlich, dass es existenzgefährdend für de ist, wenn die Elbquerung kommt. Deshalb gibt es ein Existenzgefährdungsgutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, wo nachgewiesen wird, ob es existenzgefährdend ist. Da wird die entsprechende Entschädigung für den Betreiber dieser Fähre festgelegt. Insoweit kommen die jetzt an und sagen, wir könnten uns vorstellen, ihr übernehmt die ganze Kohle und die Risiken, und dann betreiben wir das weiter. Das ist das Sozialisieren von Investitionsmöglichkeiten und das hat mit Marktwirtschaft nichts zu tun, auch nicht mit Daseinsvorsorge.
Und es hätte auch weitere Konsequenzen. Glauben Sie nicht, dass andere Reedereien, die zum Beispiel Föhr und Amrum anlaufen, anschließend sagen würden: Wenn die einen bezuschusst werden, dann müssen wir das auch.
Glauben Sie nicht, dass alle Betreiber bei den Inseln und Halligen, die irgendwo eine Fähre noch betreiben, auch mit staatlichem Geld finanziert werden wollen? Das wäre der Einstieg in ein völlig anderes System. Das kann ich nicht empfehlen.
Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Und wir werden den Antrag der Koalition wohlwollend unterstützen. Aber es ist in Wahrheit nur wohlwollend. In Wahrheit ist dieser Antrag nämlich ein Ablenkungsmanöver, der wegführt davon, was wir eigentlich brauchen: nämlich endlich den Bau der A 20 in Schleswig-Holstein.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.