In seiner Rede zu TOP 16 (Rechtsstaatlicher Schutz unserer Kinder im Netz statt Chatkontrolle) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"Selten hat es einen schwarz-grünen Antrag gegeben, dem ich so zustimmen kann wie diesem. Denn der Schutz der Privatsphäre, der Schutz des Briefgeheimnisses, das ins elektronische übersetzt nichts anderes ist als der Schutz von verschlüsselter Kommunikation, ist ein elementares Grund- und Freiheitsrecht, das es zu bewahren und zu schützen gilt. Das hätte auch die Europäische Kommission bei Vorlegen eines Vorschlags intensiver durchdenken müssen. Ich bin dankbar für diesen Antrag, den Sie hier gestellt haben.
Die Kollegin Glissmann mit ihren Worten hat mich dann aber wieder zurück in die Realität geholt, weil ich gedacht habe, ah, da ist sie wieder: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung soll dann doch irgendwie ein Stückweit mit dabei sein. Aber das haben Sie zum Glück in Ihren Antrag nicht reingeschrieben, sondern sich im Antrag zum Quick Freeze-Verfahren bekannt. Das finde ich anständig, denn in der Tat kann man darüber reden, ab wann gefreezt werden darf. Natürlich nur nach dem Anlass, den es gibt. Im Hinblick darauf wird sicherlich auch einiges an Material, welches in Chatverläufen drinsteht, verloren gehen. Aber es ist eben der Preis der Freiheit, wenn wir auch bei jeder Form der Kriminalitätsbekämpfung immer wieder in dieser Abwägung dafür sorgen, dass unbescholtene Bürger in ihrem Kommunikationsverhalten nicht permanent überwacht werden. Das wäre nämlich eine andere Staatsform, die wir nicht wollen. Deshalb ist die uneingeschränkte Zustimmung zu Ihrem Antrag auch ohne Überweisung abstimmbar.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.