In seiner Rede zu TOP 16 (TEN-V: Kieler Hafen und weitere Bahnstrecken aufnehmen) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Man kann nie etwas dagegen haben, wenn in den transeuropäischen Verkehrsnetzen mehr schleswig-holsteinische Destinationen und Häfen mit auftauchen. Es wurde bereits zu Recht darauf hingewiesen, welche Bedeutung diese Häfen haben und wie wenig die Häfen in Schleswig-Holstein oft wertgeschätzt werden.
Die Koalition kommt mit dem Antrag allerdings recht spät. Denn es geht um die Einstufung im Rahmen der Revision der Verordnung des transeuropäischen Verkehrsnetzes, die bereits im Jahr 2022 lief. Und es haben sich ja auch alle Beteiligten dafür eingesetzt, dass da der Kieler Hafen mit reinkommt. Es hat auch ein entsprechendes Votum des Verkehrsausschusses des EU-Parlaments gegeben.
Leider ist es dann aber dazu gekommen, dass – trotz der Unterstützung des Ministerpräsidenten und der Bundesregierung – die Kommission diesem Vorschlag nicht gefolgt ist. Und daher ist man jetzt im Trilogverfahren an der Stelle, dass man das Votum der Kommission gegen den Kieler Hafen gegen sich hat.
Die Bundesregierung unterstützt die Aufnahme des Kieler Hafens. Das Thema ist nur, dass die Umschlagszahlen des Kieler Hafens trotz der wachsenden strategischen Bedeutung der letzten Jahre, insbesondere im Hinblick auf die militärische Situation und die Transporte von militärischen Gütern über den Kieler Hafen, für die Einstufung als TEN-V-Vorhaben eigentlich nicht reichen. Wir unterstützen das natürlich trotzdem und wollen Kiel bei diesem Anliegen unter die Arme greifen, zumal wir den Hafen auch bereits in der vergangenen Legislaturperiode immer unterstützt haben.
Den zweiten Teil des Antrags finde ich etwas schwierig. Eine Resilienzstrecke zwischen Neumünster und Bad Oldesloe ist vollkommen richtig und steht auch im Landesweiten Nahverkehrsplan ganz oben. Aber die kann man nicht einfach als TEN-V-Strecke anmelden, wenn man sie noch nicht einmal für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet hat.
Es wäre jetzt zunächst einmal die Aufgabe des zuständigen Ministers, dafür zu sorgen, dass man die Strecke für den Bundesverkehrswegeplan anmeldet. Das ist bisher nicht erfolgt. Und so kann man jetzt nicht einfach sagen, dass man diese Strecke als transeuropäische Resilienzachse aufbauen möchte. Natürlich erhofft man sich daraus zusätzliche Fördermittel. Aber das wird nicht funktionieren. Diese Aufnahme werden Sie nicht hinbekommen. Denn wenn in Europa künftig für jede TEN-V-Strecke auch noch diverse Resilienzstrecken angemeldet und aufgenommen werden, ist im transeuropäischen Verkehrsnetz bald alles enthalten. Das ist nicht Sinn der Sache und daher auch nicht unterstützenswert.
Diese Strecke zwischen Neumünster und Bad Oldesloe muss zwingend ausgebaut werden. Aber Sie werden dafür keine europäischen Mittel bekommen. Das muss aus dem Bundesverkehrswegeplan oder in anderer Form finanziert werden. Da werden Sie nicht drum herumkommen.
Und auch beim dritten Punkt ist der Antrag aus meiner Sicht nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Denn die Einstufung des letzten Restes der Strecke zum Skandinavienkai in Lübeck soll, wenn er an einem TEN-V-Korridor liegt, mit erfasst werden. Das war jedenfalls mir gegenüber immer die Auskunft.
Wenn man wie Lübeck an einem TEN-V-Korridor liegt, dann gilt die Hafenstruktur vom Korridor als mit erfasst. Und deshalb ist auch die Anbindung der multimodalen Fähigkeit des Hafens davon mit erfasst. Das ist also nicht extra zu beantragen, sondern das steht schon fest. Insoweit ergibt in Ihrem Antrag einiges Sinn, doch manches eben leider auch nicht.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort