In seiner Rede zu TOP 18+34 (Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"In Wahrheit habe ich hier nur Reden gehört, die heißen: ,Natürlich muss es bei dem Steuersatz von sieben Prozent bleiben.' Es geht ja nur darum, wer es bezahlen soll.
Ich will dem Punkt, warum es dabei bleiben soll, aber noch zwei, drei Argumente aus meiner Sicht hinzufügen. Denn natürlich haben wir diese Absenkung der Umsatzsteuer zu einer Zeit gemacht, in der die Corona-Krise da war. Das war zur Entlastung des Gastronomiegewerbes gedacht. Aber in Wahrheit haben wir heute eine Situation im Gastronomiegewerbe, die sich, ehrlich gesagt, auch durch die Ukraine und die Krisen der letzten Jahre nicht wesentlich unterscheidet.
45,5 Prozent der Gastronomie erwarten für das zweite Halbjahr deutlich schlechtere Geschäfte als bisher. 28 Prozent der gastronomischen Betriebe erwarten für dieses Jahr eine Verlustsituation.
Für ein Bundesland wie Schleswig-Holstein, das ein Tourismusland ist, bei dem das Bruttoinlandsprodukt ungefähr 110 Milliarden Euro ausmacht und rund 10 Milliarden Euro im Tourismus erwirtschaftet werden, ist die Unterstützung dieser Branche deshalb eigentlich eine zwingende Verwurzelung.
Ich verstehe nicht, dass man an dieser Stelle nur auf die Zahlen von Monika Heinold schaut und sagt: ,Da machen wir nur mit, wenn es der Bund alleine trägt.' Ich komme gleich noch genauer dazu. Denn in Wahrheit trifft es nicht nur die gastronomischen Betriebe. Es trifft unter anderem auch die Kita- und Schulverpflegung, die ab dem 1. Januar 2024 sofort mit dem erhöhten Umsatzsteuersatz versehen wäre.
Ein weiteres Argument gegen die Rückkehr zum höheren Satz ist, dass im Übrigen in 23 anderen europäischen Ländern nicht danach differenziert wird, ob man irgendwas außer Haus verkauft, sondern dass es schlicht um das Lebensmittel geht. Man macht dort diese Idiotie nicht mit, dass der Gastronom, der im Außer-Haus-Verkauf die Ware weg gibt, nur sieben Prozent nehmen soll, aber wenn die Leute sich hinsetzen und vor Ort essen, 19 Prozent nehmen soll.
Das ist doch Unsinn und das gehört vereinheitlicht. Und deshalb, finde ich, kann man auch gut der Initiative von Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat zustimmen.
Und jetzt mal ein Stückchen zur Finanzierung: Weil wir uns das ja aus Ihrer Sicht alle in Schleswig-Holstein, obwohl wir so vom Tourismus und so von der Gastronomie abhängig sind, so überhaupt gar nicht leisten können. Und dass es ein schwieriger Einbruch sei. Also soll es der Bund zahlen, für den übrigens das Umsatzsteueraufkommen das größte Steueraufkommen für seinen Haushalt ist. Nur, dass wir es noch mal irgendwo einsortiert haben.
Für den Bund heißt das, wenn er sich dazu entscheiden würde, auf diese drei Milliarden zu verzichten, dann würde er auf einen Teil des größten Einnahmeblockes verzichten, den er insgesamt hat. Das Land hingegen hat noch andere Einnahmequellen, aber der Umsatzsteueranteil ist sicherlich auch ein durchaus gewichtiger Bereich.
Ich habe die Logik des Koalitionsantrages, dass der Bund die Kosten alleine tragen oder kompensieren muss, überhaupt nicht verstanden. Denn bei der Gemeinschaftssteuer – bei der in der Regel die Verteilung so ist, dass der Bund 49 Prozent kriegt, die Länder 48 Prozent, die Gemeinden zwei oder drei Prozent – ist es so, dass das natürlich solidarisch von allen getragen werden muss und auch getragen werden sollte. Ihr Antrag suggeriert also eine Unterstützung der Gastronomie, aber nur dann, wenn es andere bezahlen.
Sie rufen eine Lokalrunde aus, indem Sie anderen in die Tasche greifen. Ihr Antrag ist scheinheilig. In Wahrheit unterstützen Sie nicht die Gastronomie, sondern Sie werfen ihr weiter Knüppel in den Weg.
Schauen wir doch noch einmal auf die Zahlen, auf diese 50 Millionen, die das den Landeshaushalt kosten würden. Vielleicht schaut man auch mal auf ein paar andere Zahlen. Das Umsatzsteueraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland lag zum Beispiel im Jahr 2020 bei 220 Milliarden Euro. Das Umsatzsteueraufkommen im Jahr darauf lag bei 250 Milliarden Euro. Und horch, in dem Krisenjahr 2022, in dem Ukraine-Krisenjahr, stieg das Umsatzsteueraufkommen insgesamt um 34,8 Milliarden Euro auf 285 Milliarden Euro. Das ist ja auch nicht verwunderlich.
In Zeiten von Inflation, in denen die Preise steigen, sind x Prozent auf einen gestiegenen Preis mehr als vorher. Und wenn Energiepreise steigen und wenn andere Preise steigen, dann profitiert von dem erhöhten Aufkommen der Umsatzsteuer natürlich der Fiskus. Und das hat auch das Land Schleswig-Holstein ganz massiv.
Und wenn ich dann mal kurz in die aktuelle Situation des Steueraufkommens in diesem Jahr reingucke, dann verzeichnen wir im Monat Juli 2023 mit 26,8 Milliarden Euro die höchsten monatlichen Umsatzsteuereinnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik. Und nun, Frau Heinold, erzählen Sie mir, dass das Land sich hier nicht beteiligen kann, dass es um 50 Millionen Euro geht. Das steht aber doch überhaupt noch nicht fest, weil nämlich der Anteil daran, was das Land tragen muss, auch total schwankt. Und im Übrigen, das Gesamtsteueraufkommen mag in diesem Jahr geringer sein, aber das Umsatzsteueraufkommen könnte sogar wegen der Inflation noch steigen.
Tun Sie sich selbst und der Gastronomie in diesem Land einen Gefallen. Geben Sie sich einen Ruck. Unterstützen Sie im Bundesrat die Initiative von Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Land, unser östlicher Nachbar, ist genauso vom Tourismus abhängig wie wir. Und die können sich dazu durchringen. Wir erwarten von dieser Landesregierung, dass sie es auch kann.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.