In seiner Rede zu TOP 19 (Bezahlkarte zielführend ausgestalten) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"In Beantwortung der Kleinen Anfrage meiner Kollegin Annabelle Krämer antwortet die Landesregierung in Drucksache 20/1843: ‚Die Position der Landesregierung in der Frage der Einführung der Bezahlkarte ist klar.‘ Wer das bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage schon vorne reinschreibt, der zeigt, so ist es nicht. Denn sonst müssten Sie ja nicht rufen oder pfeifen wie im Walde.
Die Position zur Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist bei Ihnen umstritten und das von Anfang an. Noch im Oktober des letzten Jahres hat Ministerin Touré hier im Plenum erklärt, und das im Übrigen auch den Kieler Nachrichten, dass sie über die Frage der Einführung einer Bezahlkarte nicht nachdenkt und dass es auch keine Bestrebungen dafür gibt. Als wir im Oktober das erste Mal hier im Landtag gestanden haben und gesagt haben, wir müssen etwas tun, um Fluchtanreize nach Deutschland möglicherweise zu minimieren, da gab es, wenn ich das mal so sagen darf, Reaktionen mit Ekel, Abscheu und Empörung, wie man auf die Idee kommen könnte, jetzt noch mehr Sachleistungen machen. Ein Bürokratiewahnsinn würde entstehen, hat auch damals der SSW formuliert.
Heute sehen wir nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von Anfang November: Alle sind dafür, die Bezahlkarte einzuführen. Und das Hauptargument dafür ist plötzlich der Bürokratieabbau. Für die Einführung einer Bezahlkarte war es nicht die Motivation, nur Bürokratieabbau zu betreiben. Der Grund für die Einführung einer Bezahlkarte war auch, dass wir im europäischen Kontext wahrnehmen müssen, dass Flüchtlingsströme, dass Asylbewerberinnen und -bewerber zu großen Teilen in die Bundesrepublik Deutschland streben und zu mehr als 30 Prozent hier in Deutschland ihren Erstantrag auf Asyl stellen. Und es ist doch offensichtlich, dass das Gründe haben muss, denn das zweitgrößte Land, in das Asylbewerber in die Europäischen Union kommen, ist Spanien mit 17 Prozent, danach kommen andere mit 13 Prozent. Es werden in diesen Ländern also deutlich weniger Erstanträge gestellt. Dafür muss es Gründe geben.
Und die Gründe liegen, und ich glaube, davor darf man die Augen nicht verschließen, in den Leistungen, die wir in Deutschland Flüchtlingen gewähren. Und das sagen uns Geflüchtete selbst ja auch. Und das ist auch kein Geheimnis. Und deshalb ist es der notwendige Ansatz, der Frage nachzugehen: Bieten wir mit den Leistungen, die wir Asylbewerberinnen und Asylbewerbern geben, um ihnen einen angemessenen Lebensunterhalt hier zu ermöglichen, einen besonders großen Anreiz, nach Deutschland zu kommen? Und diese Frage haben die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz im November beantwortet, indem sie gesagt haben: Ja, diesen Anreiz gibt es und diesen Anreiz wollen wir mit einer Bezahlkarte einschränken. Und das heißt auch, dass wir mit dieser Bezahlkarte einschränken wollen, dass nicht mehr mit dem Geld aus dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach Hause geschickt werden, an die Familien im Heimatland oder schlimmer noch Schlepperorganisationen damit bezahlt werden. Und das ist die Ausgangssituation zur Einführung einer Bezahlkarte. Nicht die Frage, wie bürokratisch ist das in den Kommunen, wie der SSW in seinem Antrag schreibt. Oder auch in dem Koalitionsalternativantrag, in dem keine Rede mehr davon ist, was eigentlich der Sinn dieser Bezahlkarte sein soll.
Und deshalb sage ich, dass eine solche Bezahlkarte natürlich bestimmte Funktionen haben soll. Und dass das diskriminierungsfrei geht, das zeigen bestimmte Anstrengungen in Hannover, das zeigen auch bestimmte Anstrengungen in anderen Bundesländern, die zeigen, wie man so etwas umsetzen kann. Schleswig-Holstein hat sich in keiner Weise daraus hervorgetan, in irgendeiner Form bei dieser Frage vorangehen zu wollen. Schleswig-Holstein hat in keiner Weise signalisiert, da aktiv mitzuarbeiten. Schleswig-Holstein führt intern Diskussionen zu der Frage, ob nicht die Geldauszahlungsfunktion möglichst genauso hoch sein soll, wie die Barauszahlung heute derzeit ist. Das konterkariert alle Überlegungen, die es in den Ministerpräsidentenkonferenzen gegeben hat. Deshalb lassen Sie mich zum Schluss eines sagen: In der Diskussion geht es um einen menschenwürdigen Umgang mit Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aber niemand, der eine Bezahlkarte einführen will, will die Beträge verringern. Es geht darum, wie geleistet wird. Deshalb finde ich Kritik von der einen oder anderen Seite, das sei grundrechtswidrig oder menschenverachtend in keiner Weise angemessen. Und ich appelliere insoweit auch einmal an den Flüchtlingsrat dieses Landes, mit seiner Kritik wieder auf den Boden eines demokratischen Auseinandersetzungswesens zurückzukommen.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.