Bernd Buchholz zu TOP 19 "Missbilligungsantrag zum Umgang der Sozialministerin mit der Aktenordnung"

Dr. Bernd Buchholz

In seiner Rede zu  TOP 19 (Missbilligungsantrag zum Umgang der Sozialministerin mit der Aktenordnung) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

"Lassen Sie mich eines vorausschicken: Die Landesregierung hat das Recht, auch ohne Begründung, Staatssekretäre herauszuschmeißen. Das haben Sie jederzeit. Aber Sie haben nicht das Recht, intransparent und nicht-dokumentationsfähig Vorgänge zu schaffen, die im Anschluss zu Verwaltungsgerichtsstreitigkeiten führen, die diese Landesregierung und Personal binden und damit zu einem Schaden für das Land führen. Dieses Recht haben Sie nicht. Und genau darum geht es.

Es geht hier nicht darum, dass hier kleine Petitessen veranstaltet worden sind, sondern es geht darum, dass man mit Dokumentation und Transparenz wesentliche Vorgänge der Verwaltung nachprüfbar abzulegen hat.

Konkret schauen wir uns dabei mal den Vorgang aus dem Juli des Jahres 2023 an, bei dem ein Gespräch über die Entlassung, über die Auflösung des Dienstverhältnisses, zwischen der Ministerin und der Staatssekretärin stattgefunden hat, und selbst das Personalreferat des Ministeriums zwei Monate später die Frage stellt: Was zum Verrecken ist da eigentlich vereinbart worden? Niemand weiß es. Ist da der Wunsch gewesen, dass die Frau selbst entlassen würde? Soll sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden?

Haben wir irgendwelche Erkenntnisse, was da passieren sollte? Nein.

Im Ministerium wusste man es nicht. Und im Übrigen konnte sich dann die ehemalige Staatssekretärin auch an die getroffene Vereinbarung so nicht mehr erinnern, weshalb dann eine neue Vereinbarung geschlossen wurde. Nicht mehr zum Ende der Sommerpause, sondern nun zum Ende des Jahres.

Aber auch das hat man nicht veraktet.

Nichts davon ist transparent gemacht und dokumentiert worden. Wieder gab es eine Vereinbarung, die man geschlossen hat, weil man nun den Zeitpunkt des Ausscheidens neu festlegte, ohne es in irgendeiner Form aktenkundig gemacht zu haben.

Aber Presseerklärung hat man rausgegeben dazu.

Ein Personalreferat desselben Ministeriums sagt, dass es keine Ahnung habe, wie damit umzugehen sei. Wie wäre es denn mal mit einer schriftlichen Entlassungsbitte der Staatssekretärin, die man dann irgendwann hätte zu den Akten nehmen müssen, damit man irgendwas dokumentiert hat? Auch die gibt es nicht.

Der Dokumentationsanspruch, gerade im Bereich des Beamtenrechts, ist extrem streng, weil es um Dienstverhältnisse, um Status-Fragen, geht. Deshalb ist da die Dokumentationspflicht wichtig.

Zum Schluss muss im Oktober des Jahres, nachdem die Geschichte um den israelkritischen Post stattgefunden hat, der Chef der Staatskanzlei in der Übergabeurkunde für die Entlassung, also im Empfangsbekenntnis, etwas hineinschreiben wie: ,Auf Ihren Wunsch werden Sie heute entlassen'. Das dient dann der Dokumentation vor dem Verwaltungsgericht, dass die Staatssekretärin doch auf eigenen Wunsch hin entlassen worden sei.

Das reicht wahrscheinlich beamtenrechtlich nicht aus.

Wenn Sie immer sagen, das sei Kleinkram, dann sage ich: Ich habe den Wissenschaftlichen Dienst befragt, wie denn diese Sachen zu beurteilen sind. Demnach ist eine Kommunikation zwischen einer Ministerin oder einem Minister des Landes Schleswig-Holstein mit einer Staatssekretärin oder einem Staatssekretär über die Beendigung des Dienstverhältnisses - in der konkrete Verabredungen entweder über den Zeitpunkt oder die Modalitäten der Wende getroffen werden - auf jeden Fall zu verakten.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, wenn diese Veraktung nicht stattfindet und die entsprechenden Chatnachrichten, die die Dokumentation darstellen, hinterher gelöscht werden, kommt der Wissenschaftliche Dienst zu dem Schluss, dass es sich um die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der Urkundenunterdrückung nach Paragraph 274 Absatz 1 Nummer 2 Strafgesetzbuch handelt. Der subjektive Tatbestand, der eine Absicht voraussetzt, mag nicht erfüllt sein. Es ist nicht mein Ding, das zu prüfen. Aber es ist keine Kleinigkeit, Herr Petersdotter. Es ist keine Kleinigkeit.

Und wenn Sie sagen, wir hätten nur gesucht, um bei einem Ganzkörper-Scan irgendwas zu finden, dann muss ich sagen: Wir hätten die Suche sofort eingestellt, wenn uns am ersten Tag alles geliefert worden wäre. Dann wäre überhaupt nichts passiert. Denn es bleibt dabei: Sie können entlassen, wen und wann Sie wollen.

Lassen Sie mich zum Schluss eines sagen, auch wenn es um die Beantwortung von Kleinen Anfragen geht: Unser Selbstverständnis als Parlament sollte es sein, die Verfassung dieses Landes zu achten. In Art. 29 Abs. 1 der Landesverfassung heißt es, dass Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen durch die Landesregierung oder ihre Mitglieder nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten sind. Dass dies in diesem Falle nicht erfolgt ist.

Das ist eindeutig, Frau Kollegin Schiefer. Sie haben hier eine Rede gehalten, nach dem Prinzip, wenn sie mir das gestatten zu sagen: ,Das Recht ist von allen einzuhalten, nur nicht von uns.' Das kann nicht sein. Das Recht gilt auch für Sie.

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort.