In seiner Rede zu TOP 20+40 (Investitionsanreize schaffen: Rahmenbedingungen für den Bau und Erwerb von Wohnimmobilien verbessern) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"Bei der Baubranche brechen die Aufträge ein. Hohe Baufinanzierungskosten, aber auch hohe Standards und Anforderungen haben die Baukosten in die Höhe getrieben. Dies sorgt aktuell dafür, dass die geringste Anzahl von Baugenehmigungen beantragt wird, die wir in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein, aber auch in der Bundesrepublik insgesamt, gesehen haben. In dieser Situation kann in diesem Land auch von dieser Landesregierung etwas getan werden, um die Baukonjunktur wieder anzukurbeln.
Vor allem kann sie eines tun: Nämlich etwas unterlassen, das der Bauwirtschaft schadet.
Deshalb nutze ich diese Stelle noch einmal, um an die Innenministerin zu appellieren, das Thema Kappungsgrenzenverordnung erneut zu überdenken. Sie sollten einmal darüber nachdenken, was es eigentlich bedeutet, wenn in der Anhörung zu diesem Entwurf der Kappungsgrenzenverordnung von denjenigen, die günstige Wohnungen herstellen - insbesondere von den Genossenschaften, die in dem Verband der norddeutschen Wohnungswirtschaft organisiert sind - gesagt wird, dass Sie die Finger davon lassen sollten.
Die Kappungsgrenzenverordnung ist ein Markteingriff, der zusätzliche bürokratische Hürden schafft und verhindert, dass selbst diese Firmen investieren, die gerne preiswerten Wohnraum zur Verfügung stehen wollen. Ich lese einmal vor, was der Verband der norddeutschen Wohnungswirtschaft zur Kappungsgrenzenverordnung schreibt:
,1. unterdrückt die Entstehung eines auch quantitativ zur Nachfrage passenden Angebots.
2. Es untergräbt die Möglichkeiten und Voraussetzungen, selbst das bereits vorhandene Angebot dauerhaft zu erhalten.
3. Es zwingt ausgerechnet die Wohnungsmarktakteure, die sich (ob mit/ohne eigenen Satzungsauftrag) einer sozialen Mietpreispolitik verschrieben haben, zu einer Anpassung an die politischen Rahmensetzungen. Deren Mieter und sie, sind die Verlierer dieser Politik.'
Ich appelliere an Sie alle: Lesen Sie sich bitte freundlicherweise diese Stellungnahmen noch einmal durch. Dann sehen Sie, was es bedeutet, wenn eine solche Kappungsgrenzenverordnung eingeführt wird.
Das zweite Thema richtet sich direkt an den Ministerpräsidenten des Landes. Er kann natürlich auch etwas tun: nämlich beim Wachstumschancengesetz. Dieses Gesetz war gestern Abend in Berlin Gegenstand des Vermittlungsausschusses. Essentiell für die Wohnungswirtschaft sind hierbei die degressiven Abschreibungen im Bereich der Wohnungswirtschaft. Das Paket liegt jetzt seit Monaten auf dem Tisch und wird von der Union im Bund blockiert, die es in eine Verbindung bringt mit dem Agrardiesel und den wegfallenden Subventionen.
Ich habe viel Verständnis dafür gehabt, als man gesagt hat, dass das Wachstumschancengesetz in der Tat eine finanzielle Belastung für die Länder ist. Aber dass man es in einen Zusammenhang bringt mit dieser Agrardieseldiskussion, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Hören Sie auf, an dieser Blockade festzuhalten!
Unabhängig von der Frage der vielen Dinge, die für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtig sind, wie Verlustvortrag oder wie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, habe ich eines, Frau Finanzministerin, nie verstanden: Dass nämlich gerade eine degressive Abschreibung bei den Finanzministern dazu führt, dass Sie erklären, dadurch Einnahmeverluste zu haben. Man versteht es einfach nicht! Eine degressive Abschreibung bewirkt, dass ich mit meinen Abschreibungsbeträgen am Anfang höher abschreiben darf und zum Schluss weniger abschreibe. Was bedeutet das? Ich reduziere am Anfang meine Steuerlast, um sie hinten raus zu erhöhen. Das Thema bleibt insgesamt also gleich.
Es ist eine zeitliche Verzögerung, aber kein Einnahmeverlust. Dementsprechend verstehe ich noch weniger, dass an dieser Stelle das Wachstumschancengesetz in Berlin blockiert wird. Lassen Sie diese Blockade nach. Schaffen Sie Möglichkeiten für die Wohnungswirtschaft. Sie können das auch als Schleswig-Holsteiner.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.