In seiner Rede zu TOP 25 (Keine Gebührenerhöhung ohne eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:
"Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich bei dieser Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eines vorausschicken: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in Deutschland integraler Bestandteil unserer Medienlandschaft. Er ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Medienlandschaft. Wir wollen alle einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auch als Informationsbasis in einer pluralen Demokratie. Wer die Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angreift, der sitzt nicht hier im Parlament - das sind die Populisten, die außerhalb sitzen. Das wollen wir alle nicht.
Aber mit dem Bekenntnis zu dieser Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss auch einhergehen, dass nicht nur über Gebühren oder Beiträge diskutiert wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hatte im Jahr 2023 insgesamt über 10 Milliarden Euro zur Verfügung und eingenommen. 9,02 Milliarden Euro stammten aus Beiträgen, aber der Rest aus Werbung, Sponsoring und sonstigen Beiträgen. Mit über 10 Milliarden Euro leisten wir uns in Deutschland den weltweit teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die zweitgrößte Anstalt Europas sitzt in Großbritannien. Die BBC hat 5,6 Milliarden Pfund Sterling zur Verfügung. Das sind umgerechnet etwa 6,2 bis 6,3 Milliarden. Das ist ein bisschen mehr als die Hälfte von dem, was in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgegeben wird. Und das muss dazu führen, dass wir einmal die Frage stellen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk strukturell eigentlich richtig aufgestellt ist.
Wir alle wissen nach den Diskussionen über den einen oder anderen Skandal beim RBB und den einen oder anderen Skandal, der gar keiner war, beim NDR oder vielleicht auch andere Dinge, dass es einer Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedarf. Und diese Strukturreform findet von sich allein nicht statt. Ich bin fest davon überzeugt und ich bin damit nicht allein, sondern auch der Zukunftsrat sieht das so, den die Medienkommission ja eingesetzt hat und der seinen Abschlussbericht im Januar diesen Jahres vorgelegt hat, dass nur über die Präzisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch tatsächlich eine Gebührendiskussion sinnvoll stattfinden kann. Denn wer den Auftrag nicht präzisiert, der hat nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts bedarfsgerecht zu finanzieren, was alles gemacht wird. Und wer einen global-galaktischen Auftrag erteilt, der muss sich dann nicht wundern, wenn alle Intendanten der ARD sagen, das machen wir alles und das ist bitteschön auch zu finanzieren. Das ist konsequent. Das hat auch zu einer Entscheidung in Sachsen-Anhalt geführt, bei der Reiner Haseloff mal versucht hat, der Gebührenerhöhung zu widersprechen, damit keinen Erfolg hatte.
Es geht also nur über die Präzisierung des Auftrages und, wenn ich das mal gleich in Richtung der Koalitionsfraktion in ihrem Änderungs- oder Alternativantrag sagen kann, aber auch in Richtung auf den für Medien zuständigen Minister, diese Präzisierung ist mit dem dritten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag nicht gelungen. Diese Eingrenzung hat nicht stattgefunden, sondern im Gegenteil: Es ist weiter wie bisher.
Wir glauben, dass es notwendig ist, den Auftrag klar zu präzisieren. Eine klare Schwerpunktbildung für den Öffentlich-Rechtlichen beim Thema Information, Bildung und Kultur und eine klare Begrenzung des Unterhaltungsanteils in diesem Bereich. Gerade durch die Digitalisierung und die vielen Formen, heute nicht mehr linear fernzusehen, gibt es viele andere Unterhaltungsmöglichkeiten, die auch wahrgenommen werden.
Also haben wir doch die Kraft, politisch erst mal die Begrenzung zu machen und dann die Gebührenerhöhungsdebatte oder die Beitragserhöhungsdebatte zu führen. Und das heißt auch, meine Damen und Herren, dass man über die Begrenzung des Auftrags dann auch sagen muss, wie die Zukunftskommission es gesagt hat, gibt es so etwas wie eine Subsidiarität für den Öffentlich-Rechtlichen. Wo etwas im Privaten gut stattfinden kann, da muss der Öffentlich-Rechtliche nicht reingehen. Wenn für große internationale Sportereignisse ein Privater ein Angebot abgibt und klar erklärt, dass er im Free-TV ausstrahlen wird, warum muss dann der Öffentlich-Rechtliche mit Millionenbeträgen mitbieten? Warum? Mir wird das nicht klar.
Meine Damen und Herren, zusätzlich sagen wir dann aber auch, dass es auch eine Begrenzung der Finanzierung des Öffentlichen auf diese Beiträge geben muss. Und das heißt auch: Weg mit den Werbeeinnahmen beim Öffentlich-Rechtlichen! Wir wollen eine Stärkung der Regionalität, gerne in einem Ausbau der dritten Programme, mit einer klaren Schwerpunktsetzung auf die entsprechenden Informations-, Bildungs- und Kulturthemen - aber nach der Diskussion um so manches Gehalt beim Öffentlichen-Rechtlichen auch eine Begrenzung der Gehälter der Intendanten.
Warum darf eigentlich ein Intendant einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mehr verdienen als die zuständige Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident? Mir erschließt sich das nicht. Wer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht, trägt kein Erlösrisiko, wie das private Medienmanager tun. Der hat feste, fixe Einnahmen und ist nur dafür zuständig, das Programmangebot zu gestalten.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Ich glaube, wir brauchen eine intensive Diskussion im Ausschuss und ich bitte um die Überweisung beider Anträge in den Innen- und Rechtsausschuss, weil wir nicht nur immer über Erhöhung reden müssen, sondern weil wir über die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eine Strukturreform reden müssen. Darum bitte ich Sie herzlich.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.