Bernd Buchholz zu TOP 31 "Kein Ausschluss von Themen bei Bürgerbegehren"

Dr. Bernd Buchholz

In seiner Rede zu TOP 31 (Kein Ausschluss von Themen bei Bürgerbegehren) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

"Im Jahr 2013 hat man sich damit beschäftigt, die Quoren für Bürgerbegehren in der Kommunalverfassung auf ein bestimmtes Niveau abzusenken, was dazu geführt hat, dass in vielen Dingen schon mal kleine Mehrheiten in bestimmten Gemeinden ausreichten, um eine Entscheidung der Gemeindevertretung zu Fall zu bringen. Das ist mit Sicherheit zu hinterfragen. Gerade, ich sage das durchaus auch als ehemaliger Tourismusminister, die immer wieder stattfindenden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, die gerade in diesem touristischen Bereich dazu geführt haben, dass neue Hotelprojekte zu Fall gebracht worden sind, müssen uns darüber nachdenken lassen, ob diese Quoren tatsächlich richtig sind. Ich finde es völlig in Ordnung, dass dieser Punkt im Koalitionsvertrag bei Ihnen drinsteht, dass man darüber nachdenkt.

Aber der Koalitionsvertrag geht deutlich weiter. Und der Koalitionsvertrag macht aus dem, was wir da in dem Bereich der direkten und unmittelbaren Demokratie in der Kommunalverfassung drinstehen haben, in Teilen etwas, das nicht nur ein Zurückdrängen dieser unmittelbaren Demokratie ist, sondern das ein merkwürdiges Demokratieverständnis offenbart, wenn es darum geht, bestimmte Inhalte per se dem Bürgerwillen zu entziehen. Ich sage das hier in aller Deutlichkeit, weil Daniel Günther es gestern in seiner Regierungserklärung so betont hat: Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Planungsbeschleunigung zu tun. Eine individuelle Entscheidung gegen irgendeine Windkraftanlage, ein North Volt-Werk oder sonst was – das kann ich immer gerichtlich anfechten. Und das ist es auch, was die entsprechenden Planungen aufhalten würde.

Hier geht es darum, ob sich in einer Demokratie in einer bestimmten Größenordnung einer Gemeinde eine Meinung bilden darf. Dazu, ob man vor Ort etwas will oder nicht. Und Sie formulieren in Ihrem Koalitionsvertrag eine Generalklausel, die heißt: 'Ein Bürgerbegehren findet nicht statt über Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben, die nach Feststellung der Landesregierung unverzichtbare Voraussetzung für Infrastruktur- oder Investitionsvorhaben von landes- oder bundesweiter Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern oder Dienstleistungen sind oder Projekte, die der Erreichung der Klimaziele der Landesregierung dienen.' Für diese Einschränkung gibt es einen Begriff: Das ist Willkür. Es ist Willkür und machen Sie sich dabei eines klar: Es ist nicht immer gottgegeben, dass Sie Teil der Landesregierung sind. Andere, die vielleicht mit kleinen Mehrheiten anschließend aufgrund eines solchen Gesetzes einfach als Landesregierung festlegen, über was die Bürgerinnen und Bürger noch abstimmen dürfen, werden schlicht und ergreifend ganz andere Schwerpunkte dabei setzen. Es darf in einer Demokratie nicht so sein, dass nur, weil die Regierenden eine Mehrheit, möglicherweise auch eine Zweidrittelmehrheit, haben, auf willkürliche Art und Weise festgelegt wird, wozu ein Bürgerwille sich etablieren darf und wozu nicht.

Wir haben an allen Fronten für Planungsbeschleunigung gestritten. Und ich habe wirklich oft gestritten, gegen den Kollegen Goldschmidt, aber auch gegen viele andere bei den Grünen. Die Einschränkung von Elementen der unmittelbaren Demokratie, wie sie hier vorgesehen ist, hat mit Planungsbeschleunigung nichts zu tun. Frank Jung kommentiert, das muss ich leider nochmals zitieren, in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung sehr richtig überschrieben mit dem Wort 'Arroganz': 'Das geschieht völlig ohne Not. Sondern einfach aus einer Arroganz der Macht heraus: Viele Kommunalpolitiker, vor allem der stark vertretenen CDU, haben schlicht keine Lust mehr darauf, dass Einwohner Beschlüsse der Lokalparlamente durchkreuzen.' Das ist mit meinem Demokratieverständnis nicht vereinbar und das sollte nicht Gesetz werden.

 

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort