In seiner Rede zu TOP 3+13 (u.a. Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:
"Ich hatte mal einen Coach, der nach den eigentlichen Quellen der Motivation gefragt hat. Er war der Auffassung, dass es eigentlich nur zwei echte Quellen für Motivation gibt. Die eine ist Liebe. Die andere ist Angst.
Die Motivation für diesen Gesetzentwurf ist die Angst vor dem Volksentscheid. Es freut mich, dass die Einsicht der CDU auf diese Art und Weise zustande gekommen ist. Es ist übrigens ein Zeichen dafür, dass unmittelbare Demokratie wirkt, selbst wenn sie nicht unbedingt bis zum Volksentscheid getrieben wird.
Das ist ein Erfolg für diejenigen, die für die Elemente der direkten Demokratie streiten, weil es bedeutet, dass wir von dem Verein ‚Mehr Demokratie‘ nicht nur überhaupt erst einmal die wirklich empirischen Grundlagen mal aufbereitet bekommen haben, sondern auch ein klarer Auftrag formuliert worden ist, dass wir diese Elemente der unmittelbaren Demokratie funktionsfähig und gut erhalten sollen, was mit dem heutigen Tage dann auch durchgesetzt wird.
Ich hätte mir gewünscht, dass das schon vor dem Landesverfassungsgericht auf unsere Klage hin passiert wäre. Tatsächlich hat das Landesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in diesen Fragen einen unermesslich weiten Spielraum zugebilligt. Auch wenn es um die Frage geht, ob man Fakten dazu liefern muss, die für diese Begründung überhaupt sprechen können. Der ganz weite Beurteilungsspielraum, den das Landesverfassungsgericht in diesen Fragen gesehen hat, sehe ich nach wie vor kritisch, aber wir müssen das akzeptieren.
Umso mehr freut es mich, dass mit der erfolgreichen Absolvierung der Volksinitiative dann tatsächlich noch mal Bewegung da reingekommen ist. Und in diesen Verhandlungen die wirklich unsinnige Regelung der mit Zwei-Drittel-Mehrheit aufgestellten Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen jetzt gefallen ist, die in Wahrheit für eine große Vielzahl von Gemeinden bedeutet hätte, dass die Bauleitplanung und der Aufstellungsbeschluss gänzlich aus den Elementen der direkten Demokratie herausgenommen worden wären.
Sie wollten bei den Bürgerentscheiden wirklich ganz viel einschränken, mit dem Vorbehalt, dass in der Regierung darüber bestimmt werden konnte, was dann tatsächlich noch zum Gegenstand eines Bürgerentscheids ist. Das hat die Innenministerin schon vorher abgeräumt, weil sie gesagt hat, damit haben wir schon gar keine Chance. Das ist nicht mal mehr in den Gesetzentwurf gekommen. Und dann sind im Laufe des Prozesses immer mehr Dinge abgeschmolzen – leider nicht vor dem Verfassungsgericht.
Und zum Schluss bleibt jetzt die Erhöhung von einigen wenigen Quoren übrig. Das ist gut für die direkte Demokratie, deshalb werden auch wir diesen Gesetzentwurf heute mit unterstützen.
Und wir sind froh darüber, dass es zu dieser Einigung kommt. Und ich danke nochmal ganz besonders denjenigen, die sich insoweit um die direkte Demokratie in diesem Land verdient gemacht haben und dazu gehört insbesondere die Initiative ‚Mehr Demokratie e.V.‘“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.