In seiner Rede zu TOP 34+39 (u.a. Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamten des Landes) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:
"Den beiden hier zu beratenden Anträgen ist eines gemeinsam: Es geht um den Umgang mit den Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern in diesem Land. Es geht um Gleichbehandlung, um Fairness, um Wertschätzung und um Anerkennung.
Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten, in denen wir immer wieder hier im Landtag darüber diskutieren, dass auch der öffentliche Dienst alles dafür tun muss, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, müssen Sie mir eines doch schon verraten. Wenn Sie einen Tarifabschluss für die anderen öffentlichen Bediensteten machen, wie erklären Sie den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern im Lande dann, dass Sie anschließend sagen: ,Bei Ihnen, liebe Beamtinnen und Beamten, werden wir das Ganze nicht zeitgleich machen, weil wir das Geld sparen wollen.'
Das ist eine Ungleichbehandlung, die schlicht dazu führt, dass man sich von dieser Landesregierung nicht gewertschätzt fühlt.
Deshalb haben wir in den Zeiten von Jamaika immer für die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Beschlüsse gerungen und gesorgt. Wir hatten sicherlich auch ein paar andere finanzielle Spielräume, aber wir haben sie eben nicht zu Lasten derjenigen, die den Karren ziehen, benutzt, meine Damen und Herren.
Deshalb appelliere ich an Sie, darüber noch mal nachzudenken!
Die Koalition hat ja in ihrem Antrag geschrieben: ,Wir gucken uns das dann nach Haushaltslage an.' Eine Übernahme nicht nur wirkungsgleich, sondern auch zeitgleich wäre ein Gebot der Fairness.
Es ist eine weitere Frage des Umgangs mit den Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern des Landes, wenn diese 2007 und 2008 moniert haben, dass sie meinen, keine verfassungsgemäße Besoldung wegen eines Verstoßes gegen das Abstandsgebot zu haben.
2008 hat die Landesregierung allen Beamtinnen und Beamten erklärt: ,Die Klage liegt da, wir wissen um sie, Ihr müsst keine eigenen Anträge stellen.'
Jeden einzelnen Beamten, jede einzelne Beamtin, jede Richterin, jeden Richter werden wir gleich behandeln, wenn das Verfassungsgericht tatsächlich zu dem Urteil kommt, dass das nicht angemessen ist.
Über 13 Jahre hat das Land so agiert bis 2021. Dann hat man ohne Ankündigung, ohne Erklärung, mit einer kurzen Mitteilung an die Gewerkschaften, gesagt: Diese Gleichbehandlungszusage geben wir jetzt nicht mehr ab.
Und die Begründung ist interessant. Das Besoldungsanpassungsgesetz 2021 führe dazu, dass diejenigen, die geklagt hätten, jetzt völlig anders zu behandeln wären.
Mitnichten ist das so, meine Damen und Herren! Denn die Besoldungsanpassung 2021 hatte insbesondere was mit den Familien mit zwei Kindern zu tun. Die Richterin oder der Richter, diejenigen, die als Beamte meinen, von einer verfassungswidrigen Besoldung betroffen zu sein und gar keine Kinder haben, die haben überhaupt nichts von der Besoldungsanpassung an dieser Stelle gehabt.
Der Antrag ist genau so, wie er vorher war.
Deshalb ist das Abweichen von der Praxis nicht nur eine nicht zu verstehende Ungleichbehandlung im Verhältnis zu den 13 Jahren davor, sondern Sie machen auch noch etwas anderes: Sie treiben Ihre eigenen Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter des Landes in Antrags-, dann Widerspruchs- und zum Schluss in Klagverfahren, die alles lahmlegen, was im Lande an dieser Stelle noch mit Bürokratieaufwand lahmzulegen wäre.
Sie treiben die Beamten in eine Situation, in der Sie ihnen sagen ,Dann verklag mich doch', um einen riesigen bürokratischen Aufwand zu veranstalten. Nur, bei denjenigen, die den Weg dann nicht gehen und Sie nicht mit Anträgen überziehen und nicht in die Widerspruchsverfahren gehen und danach nicht ins Klageverfahren gehen, denen sagen Sie dann: ,Tut mir leid, für die Jahre nach 2021 können wir Dir die entsprechende Anpassung nicht zahlen, denn Du hast nicht geklagt.'
Meine Damen und Herren, dieser Umgang mit den Beamtinnen und Beamten ist nicht akzeptabel durch diese Landesregierung und ich erwarte, dass Sie ihn ändern.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.