In seiner Rede zu TOP 42+60 (u.a. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren) erklärt der wirtschafts- und verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:
"Lieber Minister Madsen, herzlichen Dank für den Bericht. Ich komme darauf später noch zu sprechen, weil die Inhaltsschwere dieses Berichts doch schon beeindruckend ist – in eine bestimmte Richtung.
Aber ich will zunächst darüber reden, dass es tatsächlich gelungen ist, auf Bundesebene zwischen den Regierungschefs der Länder und der Bundesregierung in Form des Bundeskanzlers einen gemeinsamen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern zu schließen. Und in dem steht tatsächlich sehr viel drin: Stichtagsregelung, Genehmigungsfiktion, Festlegung von Artenschutzstandards, Wiedereinführung der materiellen Präklusion, Legalplanung nutzen, vorzeitigen Maßnahmenbeginn ermöglichen, Musterbauordnungen und noch weitere Regelungen.
Ein wirklich richtig kraftvolles Paket, dessen Inhalt allerdings auch schon im Koalitionsvertrag der Ampel steht. Und da sind wir bei dem Thema, das es hier so spannend macht. Denn ich mache überhaupt keinen Hehl daraus, dass ich auch total unzufrieden darüber bin, dass in der Ampel in Berlin bisher diese Regelungen, die alle im Koalitionsvertrag drinstehen, noch nicht realisiert wurden.
Und woran liegt das? Das liegt daran, dass zwischen den Häusern der Bundesregierung die entsprechenden Gesetzesentwürfe im Ping-Pong-Verfahren immer wieder hin und her geschickt werden. Da spielt die Frau Kollegin Lemke von den Grünen die entscheidende Rolle, die bisher alles verhindert, was im Koalitionsvertrag steht. Weil sie als Umweltministerin in Berlin permanent alle diese Entwürfe, über die man sich im Koalitionsvertrag geeinigt hatte, zurückspielt: ,Geht nicht, kann man so nicht machen, ist nicht europarechtskonform, kann man nicht so ausgestalten, kann man so oder so nicht machen.' Und das Ergebnis ist, dass wir bis jetzt nicht weitergekommen sind.
Und wie sieht das jetzt hier im Lande aus? Der Herr Minister sagt: Das sei ein toller Bericht, da steht ganz viel drin.
Ich hätte jetzt einfach gesagt: In der Tat, wenn Sie in den Koalitionsvertrag der Ampel reingeguckt hätten, welche Maßnahmen es gibt, dann kommen Sie genau auf die Punkte, die Sie hier dann auch drinstehen haben.
Blöderweise ist der Koalitionsvertrag der Ampel aus 2021 und Ihr Bericht ist jetzt aus 2023.
Die Dinge, die ,überragendes öffentliches Interesse' oder Stichtagsregelung heißen – sie stehen alle in diesem entsprechenden Koalitionsvertrag in Berlin drin. Und wir erleben hier genau das, was wir in den letzten Jahren auch immer erlebt haben. Und das ist jetzt gar kein Vorwurf, aber genau das, was wir auch überall erleben: Es beginnt mit dem kraftvollen Sturm. ,Ja, wir müssen das überragende öffentliche Interesse für all die wichtigen Infrastrukturvorhaben einfach reinschreiben.' Das unterschreibt der Ministerpräsident bei der gemeinsamen MPK.
Und dann kommt man auf die Landesebene. Und dann muss es für das Normenscreening schon eine Ressortabstimmung geben. Da wurde aus dem Sturm dann ein, sagen wir mal, kleinerer Wind, indem es im Normenscreening heißt: Nach einer ersten Prüfung der Ressorts kommt das Instrument des überragenden öffentlichen Interesses auf Landesebene für Bauten des Küstenschutzes und Neu- und Ausbauvorhaben von Landesstraßen sowie Häfen in Betracht.
Wer hätte auch das gedacht? Diese Regelung kommt also tatsächlich für Infrastrukturprojekte ,in Betracht'.
Die nächste Abstufung ist dann, nachdem aus dem Sturm ein Wind geworden ist und wir zu dem Antrag der Koalitionäre kommen. Da wird aus ,die kommen dafür in Betracht' nur noch, dass die Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses einzelner ausgewählter Vorhaben geprüft werden sollte.
Ein Lüftchen ist daraus geworden.
Was wird in der Anwendung daraus zum Schluss? Nicht mal ein Hauch, weil gar nichts passiert.
So verbleibt nach dem kraftvollen Sturm der Ankündigung des Ministerpräsidenten und seiner Beschlüsse über den Wind des Kabinettes und das Lüftchen der Koalitionäre der Hauch des Nichtstuns zum Schluss im Parlament. Glückwunsch, meine Damen und Herren!
Sie können jetzt, Herr Minister, beweisen, dass es anders ist. Wenn Sie den Bund dafür kritisieren, dass die A 23 nicht im überragenden öffentlichen Interesse ist, was auch ich kritisiere.
Legen Sie hier einen Entwurf für eine gemeinsame Bundesratsinitiative auf den Tisch und sagen Sie, wir haben es gemeinsam, Schwarz und Grün, gewollt und gemacht.
Tun Sie das. Nehmen Sie die Dinge, die Sie machen können, ernst!
Sie sagen immer, wir können so wenig alleine. Sie können ganz viel. Nehmen Sie das Straßen- und Wegegesetz des Landes und schreiben Sie da rein, dass im Straßenbereich für Neu- und Ausbaumaßnahmen ein überragendes öffentliches Interesse besteht. Tun Sie das! Dann werden Sie glaubwürdig. So sind Sie es nicht.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.