In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und des Brandschutzgesetzes) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"Ich will zunächst einmal erklären, warum wir nicht Mit-Antragsteller sind. Denn ich finde, dass wenn man einen interfraktionellen Antrag einbringt, dann sollte das eine Initiative aus dem Parlament sein. Eine politisch übereinstimmende Initiative des Parlamentes.
Das hier ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung, wo nicht draufsteht, dass es eine Initiative der Landesregierung ist. Wo ich mich dann wiederum frage, warum sich die Landesregierung nicht mehr traut, ihre Gesetzentwürfe selber einzubringen. Ich habe auch nicht verstanden, welche Fristverkürzungen hier eine Rolle spielen könnten, wenn dieser Gesetzentwurf durch die Fraktionen gestellt wird. Parlamentarisch finde ich das zweifelhaft, wenn ein Gesetzentwurf der Landesregierung nicht auch als solcher eingebracht wird.
Im März haben wir in diesem Haus über die Landesbauordnung gesprochen und haben in dem Zuge auch über einen Antrag der FDP beraten. Der Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen beinhaltete, dass die Landesregierung die Landesbauordnung mit genau den Punkten, die jetzt auch im Gesetzentwurf drinstecken, überarbeiten soll. Zu diesen Anträgen läuft gerade die schriftliche Anhörung. Da ist es schon komisch, dass man diese nicht abwartet.
Das ist ein Verfahren, das sich mir nicht erschließt. Dann muss man auch keine schriftliche Anhörung zu Anträgen der Landesbauordnung durchführen. Jetzt machen wir eine schriftliche Anhörung hierzu. Inhaltlich stimme ich vielen Änderungen zu, die jetzt im Gesetzentwurf drinstehen. Vieles hier ist richtig.
Wobei ich ein grundsätzliches Bedenken habe. Ich habe in meinem Jurastudium gelernt, dass wir Gesetze machen, um abstrakt generelle Regelungen zu schaffen, bei denen möglichst durch Auslegung und dann durch die Judikative Fallkonstellationen dazu gebildet werden. Wir sind inzwischen, gerade in der Landesbauordnung, dazu übergegangen, nicht mehr abstrakte Regelungen zu schaffen, sondern jeden Einzelfall gesondert zu regeln.
Der Abstand der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach kann nicht etwa derselbe Abstand sein wie der eines Fensters auf dem Dach. Die Photovoltaik-Anlage muss explizit anders geregelt werden. Der Mindestabstand von der Gebäudefläche ist dann plötzlich, wenn die Wärmepumpe außen rankommt, ein völlig anderer. Und das, weil die Wärmepumpe am liebsten nicht zählen soll.
Das sind keine generellen Regelungen mehr, sondern das sind Ausnahmen von Ausnahmen. Es ähnelt inzwischen dem deutschen Steuerrecht. Aus meiner Sicht ist das auf Dauer ungut. Deshalb habe ich auch gewisse Zweifel, ob man hier an der einen oder anderen Stelle wirklich schreiben kann, dass das keinerlei Auswirkungen hat. Die Wärmepumpe, die in die Abstandsfläche jetzt nicht mehr reingerechnet wird, ist durchaus manchmal lärmemittierend. Ich finde schon, dass man dann darüber mal reden muss, ob das dann in den Abstandflächenregelungen nicht auch eine Rolle spielen sollte. Da können wir gerne im Ausschuss auch nochmal drüber sprechen.
Im Kern machen Sie aber ganz viel von dem, was wir im März gefordert hatten. Mehr Angleichungen an die Musterbauordnung – das finde ich sehr richtig. Zweitens werden die Standards herabgesetzt, damit man auch zu einem preiswerteren Bauen kommen kann. Die lichte Höhe von 2,30 Meter auf 2,20 Meter herabzusetzen, bedarf einfach weniger Bausubstanz und hat die gleiche Aufenthaltsqualität, die man da schaffen kann.
Die Ausnahmen für die Funkmasten sind lange überfällig. Da haben wir vor einer Weile noch drüber gerungen. Das beschleunigt den Mobilfunkausbau und das brauchen wir auch für den Mobilfunkausbau.
Alles in allem ist das inhaltlich aus unserer Sicht gar nicht so sehr zu beanstanden. Aber wir freuen uns auf die Beratungen, weil es in dem einen oder anderen Punkt noch Fragen gibt.
Die grundsätzliche Frage, die wir uns mal stellen müssen, ist, ob wir denn auch für die nächste neue Anlagentechnik die nächste Ausnahmeregelung schaffen müssen. Oder ob wir nicht zurück zu abstrakten und generellen Regelungen zurückkommen sollten, die das Wort Gesetz auch tatsächlich verdienen.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort