Christopher Vogt: An bestimmten Orten ist das Tragen eines Mundschutzes sinnvoll

Fraktionsvorsitzender der FDP Fraktion, Christopher Vogt im Landtag Schleswig-Holstein

Zur Ankündigung, dass das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes ab dem 29. April 2020 in Geschäften und im Öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein verbindlich sein soll, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Ich habe bereits vor Wochen deutlich gemacht, dass ich das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an bestimmten Orten für absolut überlegenswert halte, wenn ausreichend Material verfügbar sein sollte. Der konkrete Nutzen eines Mund-Nasen-Schutzes hängt natürlich vom Modell und der richtigen Anwendung ab, aber man kann sein jeweiliges Gegenüber dadurch mit vergleichsweise wenig Aufwand besser schützen. Wenn in geschlossenen Räumen, in denen man kaum Abstand halten kann, alle Menschen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, kann dies ein wichtiger Baustein sein, um insgesamt wieder mehr Normalität zu ermöglichen. Es geht deshalb ausdrücklich nicht darum, den Maßnahmenkatalog wieder zu verschärfen, sondern um im Gegenteil mehr Freiheit und Schutz vor Ansteckung zu verbinden. Die Regeln und Hinweise auf Abstand, Hygiene und Kontaktreduzierung müssen natürlich trotzdem weiterhin berücksichtigt werden.

Es gibt mittlerweile eine bundesweite Entwicklung zur Tragepflicht an bestimmten Orten. Wichtig ist der FDP-Fraktion bei der Einführung eine norddeutsche Abstimmung, eine gewisse Vorlaufzeit und eine klare Beschränkung auf Orte, an denen es schwierig ist, immer den notwendigen Abstand zu wahren. Dies ist zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln der Fall. Klar ist für mich aber auch, dass das weiterhin knappe Profi-Material vor allem für das Personal in Medizin und Pflege reserviert werden sollte. Dort wird es dringend gebraucht, um das Personal und die Patienten effektiv schützen zu können.“