Gesundheit/Novellierung Infektionsschutzgesetz

Christopher Vogt: Corona-Notbremse ist in Teilen unverhältnismäßig und ungeeignet

Christopher Vogt
Zur Beratung des Bundesrates heute über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Trotz einiger Nachbesserungen im Bundestag bleibt das neue Infektionsschutzgesetz in Teilen sowohl inhaltlich als auch verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Vor allem die ab einer Inzidenz von 100 in Kraft tretende pauschale Ausgangssperre ist nicht nur unverhältnismäßig, sie ist auch nicht geeignet, um das Virus effektiv einzudämmen, wie eine aktuelle Studie der Universität Gießen zeigt. Die alleinige Orientierung am Inzidenzwert ist zu undifferenziert und auch der Inzidenzwert von 165, ab dem Schulen geschlossen werden müssen, ist wissenschaftlich nicht erklärbar. Dieser Wert wurde offenbar ziemlich willkürlich nach dem aktuellen bundesweiten Durchschnittswert festgelegt. Massive Eingriffe in die Grundrechte müssen aber auch in einer Pandemie geeignet, verhältnismäßig und sehr gut begründet sein und dürfen nicht aus einem Bauchgefühl heraus getroffen werden. Wäre das Gesetz als zustimmungspflichtig eingestuft worden, hätte sich Schleswig-Holstein deshalb im Bundesrat enthalten. Es ist schon bemerkenswert, wie viele Ministerpräsidenten sich heute im Bundesrat ähnlich kritisch wie wir Freie Demokraten geäußert haben. Wir hätten gern den Vermittlungsausschuss angerufen, um das Gesetz erheblich verbessern zu können. Ich bedaure sehr, dass dies nicht möglich war und dass auch der Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins trotz der massiven Kritik aus vielen Bundesländern keine Mehrheit gefunden hat. Wir haben unsere erheblichen Bedenken deshalb zu Protokoll gegeben. Jetzt wird sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit diesem Gesetz befassen müssen. Aus unserer Sicht bräuchte es dieses Gesetz nicht, denn den Bundesländern stehen alle erforderlichen rechtlichen Instrumente längst zur Verfügung. Schleswig-Holstein verfügt über ein funktionierendes Regelwerk, das wir weiterhin konsequent anwenden und auch weiterentwickeln werden. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird die Umset-zung unserer Maßnahmen in den Kreisen mit einer höheren Inzidenz leider nicht einfacher machen, sondern teilweise sogar erschweren. Damit werden wir aber auch fertigwerden.“