„Die Klagen der Hochschulrektoren sind absolut berechtigt. Wissenschaftsministerin Alheit geht in ihrem Entwurf für eine Hochschulgesetzesnovelle nicht über folgenlose Absichtserklärungen hinaus und damit dem Problem der steigenden Zahl der Zeitverträge für Wissenschaftler einfach aus dem Weg.
Was die Hochschulen zuallererst brauchen, sind natürlich mehr finanzielle Mittel. Auch hier lässt die Ministerin die Hochschulen im Regen stehen. Die FDP-Fraktion schlägt dagegen erneut mehr deutlich Mittel für die Hochschulen aus dem Landeshaushalt vor. Mit unseren Vorschlägen zum Nachtragshaushalt wollen wir den Hochschulen allein im zweiten Halbjahr dieses Jahres 51,5 Millionen Euro mehr bereitstellen, um sie besser auf den anstehenden doppelten Abiturjahrgang vorzubereiten. Angesichts der akuten Probleme unserer Hochschulen erwarten wir hierüber eine ernsthafte Debatte im Landtag. Die Koalition muss erklären, warum sie die Hochschulen finanzpolitisch derart benachteiligt, nachdem sie ihnen bereits die insbesondere den Hochschulen zugedachte Entlastung bei den BAföG-Mitteln durch den Bund komplett verwehrt hat.
Um das Personalmanagement verbessern zu können und mehr Planungssicherheit zu bekommen, brauchen die Hochschulen aber nicht nur eine bessere finanzielle Grundausstattung, sondern auch endlich die Personalhoheit über ihre Beschäftigten. Mit dem FDP-Entwurf für ein Hochschulfreiheitsgesetz wollen wir den Hochschulen die volle Dienstherrenfähigkeit übertragen. Dies wäre neben der Übertragung der Bauherrenfähigkeit ein ganz wesentlicher Baustein für eine dynamischere Entwicklung der Hochschulen, die notwendig ist, damit sie im nationalen und internationalen Wettbewerb anschlussfähig bleiben.“