Zum Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, dass es für die pauschale Quarantänepflicht in Niedersachsen keine Rechtsgrundlage gebe, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Die bundesweit abgestimmten Quarantäne-Regelungen müssen an das tatsächliche Infektionsgeschehen und an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes angepasst werden. Wir fühlen uns durch ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes in unserer Kritik bestätigt. Es ist angesichts des Infektionsgeschehens in vielen Staaten unverhältnismäßig und auch unsinnig, dass Deutschland quasi die ganze Welt als Risikogebiet eingestuft hat. Es sollten nur Menschen mit Symptomen und aus tatsächlichen Risikogebieten in Quarantäne gehen müssen.
Das Infektionsschutzgesetz lässt eine Regelung durch Rechtsverordnung schließlich nur zu, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die aktuellen Regelungen schränken die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger viel zu pauschal ein und gehen am Problem vorbei. Der Alltag in unseren Grenzregionen muss zügig wieder ermöglicht werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer ist deshalb auch aufgefordert, die Grenzkontrollen nach dem 15. Mai wieder zurückzufahren und auch entsprechende Gespräche mit seinen Amtskollegen in unseren Nachbarländern zu führen.“