Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das Sterbehilfe-Verbot grundgesetzwidrig ist, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Das Thema Sterbehilfe ist sehr sensibel, aber ich persönlich finde es richtig, dass nun in Deutschland ein Gesetz geschaffen werden kann, mit dem die Selbstbestimmung von schwerkranken Menschen gestärkt wird. Zu einem selbstbestimmten Leben eines Menschen muss im Zweifel auch die Entscheidung gehören können, sein Leben zu beenden und dafür professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Bund muss jetzt zügig ein neues Gesetz erarbeiten, das das Gerichtsurteil berücksichtigt, aber auch klar formuliert, unter welchen Bedingungen Sterbehilfe durchgeführt werden darf. Es geht nicht darum, aus der Sterbehilfe ein ‚Instrument der Marktgesellschaft‘ zu machen, wie es die Diakonie jetzt äußert. Es geht darum, den Menschen, die unter furchtbaren Schmerzen leiden, ein selbstbestimmtes Ende in Würde zu ermöglichen.“