Verkehr/Section Control

Christopher Vogt: „Section Control“ verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

„Es ist ja nun wirklich kein angenehmer Hintergrund, vor dem wir uns nun mit dem Thema ‚Section Control’ beschäftigen müssen. Die Rader Hochbrücke, mit Sicherheit eines der wichtigsten Bauwerke im Bereich der Verkehrsinfrastruktur in unserem Bundesland, ist schon nach wenigen Jahrzehnten so marode, dass es wohl nur noch elf Jahre halten wird, bevor es ersetzt werden muss. Es ist gut, dass die Realisierung des aufwendigen Ersatzbauwerks per Gesetz beschleunigt werden soll und dass es nun mit der Planung losgeht. Und ich halte es für auch für richtig, dass die DEGES damit beauftragt wurde. Elf Jahre sind ja nicht viel Zeit für ein solches Projekt. Wir müssen alle gemeinsam hoffen, dass das marode Bauwerk noch so lange genutzt werden kann, bis das Ersatzbauwerk fertig gestellt ist. Ansonsten würde unserem Bundesland ein verkehrspolitischer Super-GAU drohen.

 

Bis die neue Brücke fertig ist, geht es also schlicht und ergreifend darum, die sehr kurze Restlebensdauer der Brücke nicht noch weiter zu verkürzen, weshalb die vielen LKW-Fahrer, die Tag für Tag die Hochbrücke in großer Zahl nutzen, sich auch unbedingt an das Tempo-60-Limit halten sollten, was diese trotz Kontrollmaßnahmen leider allzu oft eben nicht tun. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, soll es nun nach Vorstellung der Landesregierung mit der sogenannten ‚Section Control’ eine sehr umstrittene Technik richten. In Schleswig-Holstein wird damit nun eine Technik in Erwägung gezogen, die jeden Autofahrer erfasst und von jedem Autofahrer Datensätze anlegt. Damit schießt die Landesregierung unserer Meinung nach deutlich über das Ziel hinaus.

 

Das Problem der zu schnellen LKW ist ja nachvollziehbar, die vorgesehene Lösung ist es jedoch nicht. Einen breiten Konsens haben wir in diesem Hause bei der Ablehnung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung herbeiführen können. Ein ganz ähnliches Prinzip begegnet uns hier: Hier werden auf einer bestimmten Strecke systematisch Daten von Autofahrern erfasst. Die Verkehrsteilnehmer werden unter Generalverdacht gestellt, zu schnell zu fahren. Anders als bei herkömmlichen Radarfallen, die an einem bestimmten Punkt nur diejenigen registrieren, die sich nicht gesetzeskonform verhalten, registriert und identifiziert dieses System erst einmal alle Fahrzeuge – auch dann, wenn sie sich gesetzeskonform verhalten.

 

Auch wenn es sich laut technischer Dienstleister um anonymisierte und verschlüsselte Daten handeln soll, die nach Verlassen des Abschnitts gelöscht werden sollen, verletzt diese Technik das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

 

Wir halten ‚Section Control’ also rechtlich für unzulässig, weil es hier ja auch nicht in erster Linie um die Vermeidung von Unfällen, sondern um den Erhalt der Brücke geht, lehnen diese Tecknik aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen ab, weil deren Einsatz einen weiteren – wenn auch eher kleinen – Schritt in den Überwachungsstaat darstellt. Hinzu kommt, dass wir diese Technik an dieser Stelle auch für nicht geeignet und zu teuer halten. Die Brücke gehört ja dem Bund und wird vom Land verwaltet, da stellt sich natürlich auch die Frage, wer eigentlich die 700.000 Euro für die Anschaffung der Anlage aufbringen und wer diese betreiben soll. Das kann ja nur das Land selbst sein, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Landesregierung dies ernsthaft dem Kreis Rendsburg-Eckernförde aufbürden will.

 

Ein ganz entscheidendes Problem wird auch durch diese Technik nicht gelöst: Nämlich das Problem, dass Fahrer osteuropäischer LKW bisher vielfach keine Verfolgung ihrer Ordnungswidrigkeiten befürchten müssen. Dem muss endlich wirksam begegnet werden, ansonsten würde auch diese geplante Datensammelei keinen entscheidenden Vorteil in der Sache bringen.

 

Ich sagte es bereits: Dass an der Rader Hochbrücke bezüglich der zu zahlreichen zu schnellen LKW etwas unternommen werden muss, ist unumstritten. Dies ist jedoch der falsche Weg. Wenn die Grünen als Bürgerrechtspartei ernst genommen werden wollen, können Sie beim Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht bei LKW-Fahrern andere Maßstäbe anlegen als bei anderen. Wenn die Grünen es mit dem Datenschutz ernst meinen, können sie diese anlasslose Fahrzeugerfassung nicht mittragen und müssen sich hier mit uns querstellen.

 

Ich bin der Fraktion der Piraten sehr dankbar für die Erarbeitung des Antrages, dem wir als FDP-Fraktion gern und aus voller Überzeugung beigetreten sind. Ich appelliere an die Landesregierung, ihre Pläne noch einmal zu überdenken und das unbestritten vorhandene Problem der zu schnell fahrenden LKW mit anderen, weniger kritischen Instrumenten in den Griff zu bekommen. Das Land sollte solche Datensammelinfrastrukturen nicht aufbauen, wenn es die Mehrheit im Hohen Hause mit dem Datenschutz wirklich ernst meint. Wehret den Anfängen!“