„Meine Fraktion findet diese Initiative des Ministers sehr interessant, aber auch nur in Teilen sinnvoll. Wir begrüßen es sehr, dass sich ein Vertreter der rot-grün-blauen Landesregierung auch einmal mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung hervortut.
Städte und Gemeinden sollten zukünftig auch nach unserer Auffassung an sensiblen Stellen, also vor Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenwohnheimen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Krankenhäusern Tempo-30-Zonen ohne statistischen Nachweis unbürokratisch und eigenverantwortlich einrichten können. In allen anderen innerörtlichen Bereichen sollte es jedoch weiterhin eine Prüfung einer übergeordneten Stelle geben, die auch die Netzfunktion der Straßen im Blick hat. Einen entsprechenden Antrag dazu hatte die FDP-Fraktion bereits in das März-Plenum eingebracht (Drs. 18/2782).
Ich sehe bei dem von Minister Meyer vorgesehenen ‚weiten Rahmen‘, den das Land dann nur noch für die Errichtung von Tempo-30-Zonen vorgibt, die Gefahr, dass die Entscheidungen für oder gegen die Einrichtung von solchen Zonen abseits der sensiblen Stellen dann zukünftig immer öfter aus ideologischer Motivation heraus getroffen werden könnten. Bund und Länder müssen meines Erachtens schon ein großes Interesse daran haben, dass es innerörtliche Tempo-30-Zonen vor allem dort gibt, wo sie auch wirklich Sinn machen. Übergeordnete Prüfungen, die auch die Netzfunktion der Straßen berücksichtigen, halten wir deshalb für sinnvoll und angebracht, wo es nicht um sensible Stellen geht.
Die Gesetzeslage, hier im Konkreten § 45 der Straßenverkehrsordnung, ist bisher allerdings viel zu komplex, die Zuständigkeiten und Prüfinstanzen vielfältig und die Anwendung somit entsprechend kompliziert. Aus diesem Grund plädiert meine Fraktion dafür, dass diese Vorschrift und die entsprechenden Verfahren grundsätzlich verschlankt werden.“