Wirtschaft/Mittelstand

Christopher Vogt: Wir brauchen eine bessere Mittelstandspolitik – im Land wie auch im Bund

„Es gab ja schon einmal eine Landesregierung in Schleswig-Holstein, die unser Bundesland zum mittelstandsfreundlichsten in Deutschland machen wollte und auch dementsprechend gehandelt hat. Davon kann bei der jetzigen Landesregierung leider keine Rede sein. Der Ministerpräsident hatte ja zu Beginn seiner Amtszeit eine massive Entlastung der schleswig-holsteinischen Unternehmen bei den Bürokratiekosten angekündigt. Das fanden wir grundsätzlich natürlich erst einmal sehr sympathisch. Herr Albig wusste aber damals offenbar nicht, dass seine Ankündigung völlig unrealistisch war, weil die Möglichkeiten des Landes da ja begrenzt sind. Das werfe ich ihm an dieser Stelle gar nicht vor. Was ich ihm jedoch vorwerfe, ist die Tatsache, dass er es gar erst nicht versucht hat. Und was ich ihm noch viel mehr vorwerfe, ist die Tatsache, dass er in seiner Amtszeit bisher das genaue Gegenteil von dem gemacht hat, was er angekündigt hatte.

 

Keine Landesregierung hat in so kurzer Zeit so viel unnötige neue Bürokratie geschaffen wie die Landesregierung von Herrn Albig. Zudem hat diese Landesregierung nach der Bundestagswahl im Bundesrat zusätzlich noch weitere bürokratische Lasten für schleswig-holsteinische Unternehmen mitgetragen, die von der schwarz-roten Bundesregierung kamen. Da sollte sich die CDU übrigens auch mal an die eigene Nase fassen, denn die Mittelstandspolitik der Bundesregierung macht den vorliegenden CDU-Entwurf nicht gerade glaubwürdiger.

 

Der Entwurf der CDU-Fraktion ist ja gespickt mit einigen neuen und mehreren weniger neuen Ideen beziehungsweise politischen Initiativen der CDU. Bei vielem stimmen wir Ihnen zu, Kollege Callsen – aber nicht bei allem. Sie wissen ja alle, dass ich Pragmatiker bin. Ich möchte mich nicht in den vielen Einzelheiten des Gesetzentwurfes verlieren (dafür fehlt ja auch die Zeit), aber ich möchte auf einige Punkte eingehen, die meines Erachtens verdeutlichen, was bei der Wirtschaftspolitik dieser Landesregierung falsch läuft.

 

Lassen Sie mich da mit meinem persönlichen Highlight in Sachen sinnloser rot-grün-blauer Bürokratie beginnen: Dem sogenannten Korruptionsregister. Was haben die regierungstragenden Fraktionen hier im Hohen Hause für eine merkwürdige Hexenjagd auf die angeblich so zahlreich vorhandenen schwarzen Schafe aufgeführt. Ich frage Sie nun nach fast zwei Jahren: Wo sind denn die ganzen schwarzen Schafe, die Sie mit Ihrer Schwarzen Liste so dringend aussortieren mussten? Es gibt sie offensichtlich nicht, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Kleinen Anfragen zum Sachstand des vermeintlichen Korruptionsregisters dokumentieren regelmäßig, dass Sie noch nicht einmal ein einziges Unternehmen vorweisen können, das aufgrund einer Ordnungswidrigkeit in dieses Register eingetragen werden konnte. Ich erwarte nun das vom obersten Arbeiterführer Dr. Ralf Stegner in seiner Rede am 27. September 2013 angekündigte Monitoring des Gesetzes: Dieses wird Ihnen ja vieleicht endlich die Augen öffnen und deutlich machen, dass dieses Gesetz zwar Ihr schräges Bild vom Mittelstand offenbart hat, aber mit der Realität in unserem Land nur wenig zu tun hat.

 

Mein zweiter Punkt: Der Landesmindestlohn. Schleswig-Holstein hat einen gesetzlichen Landesmindestlohn in Höhe von 9,18 Euro pro Stunde und meines Erachtens ist die Frage nach wie vor berechtigt, ob Schleswig-Holstein mit seiner Struktur nun unbedingt bundesweiter Spitzenreiter in diesem Bereich sein muss. Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn beträgt ja bekanntlich 8,50 Euro pro Stunde. Ich kann mich noch gut an die Debatte am 20. März 2013 zur Einführung des Landesmindestlohns erinnern. Damals gab es in Berlin noch andere politische Mehrheit und einen gesetzlichen Bundesmindestlohn gab es noch nicht. Der Kollege Harms erklärte damals:

 

‚Für uns als rot-grün-blaue Koalition ist es klar, dass in allen Bereichen faire und existenzsicherende Löhne gezahlt werden müssen, von denen man auch leben kann. Da muss natürlich das Land mit gutem Beispiel vorangehen, insbesondere, solange ein flächendeckender Mindestlohn auf Bundesebene blockiert wird.‘

 

Wir sind wie die CDU-Fraktion der Meinung, dass dieses Argument mittlerweile entfallen ist. Im Übrigen sind wir nach wie vor der Meinung, dass Mindestlöhne, die nach Regionen und Branchen differenziert von den Tarifpartnern festgelegt werden, deutlich besser sind als ein starrer gesetzlicher Mindestlohn, aber das ist heute nicht das Thema.

 

Dritter Punkt: Das Tariftreue- und Vergabegesetz – das Bürokratiemonster schlechthin. Die Rückmeldungen, die ich von den Kommunen dazu erhalte, bestätigen unsere Sorgen. Eine ganz wesentliche Folge dieses Gesetzes ist, dass die Bewerberzahlen bei öffentlichen Auftragsvergaben deutlich zurückgegangen sind. Das kann nicht im Sinne fairen Wettbewerbs sein, wenn gerade kleine Unternehmen auf öffentliche Aufträge verzichten. Dieses Gesetz muss dringend auf den Prüfstand und vereinfacht – oder am besten gleich ganz abgeschafft werden!

 

Ich freue mich auf die inhaltliche Auseinandersetzung im Ausschuss. Besonders gespannt bin ich dabei auf die Begründung der CDU-Fraktion, warum sie das gerade erst beschlossene Vergütungsoffenlegungsgesetz für öffentliche Unternehmen wieder ändern will und weshalb dies den Mittelstand fördern würde.

 

Wir brauchen wieder eine bessere Mittelstandspolitik auf Bundesebene. Man kann aber auch auf der Landesebene viel tun, um die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern: beim Denkmalschutz, bei der Fachkräftesicherung, bei der Ausbildungsreife der Schulabgänger, bei der Verkehrs- und Dateninfrastruktur, bei den Gewerbeflächen usw.“