Christopher Vogt: Wir brauchen eine rechtliche Grundlage für ein Vollverschleierungsverbot

Fraktionsvorsitzender Christopher Vogt

Zur heutigen mündlichen Anhörung des Bildungsausschusses zum Thema Gesichtsschleier erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Die Anhörung hat das Thema noch einmal von verschiedenen Seiten intensiv beleuchtet und die Positionen der vielen Anzuhörenden verdeutlicht. Wir bleiben bei unserem Vorschlag, mit dem wir im Hochschulgesetz klarstellen wollen, dass die Hochschulen über die Form eines Vollverschleierungsverbotes entscheiden können. Hochschulen sind Orte des wissenschaftlichen Diskurses und da ist das Zeigen des Gesichts nicht nur zumutbar, sondern in den meisten Veranstaltungsformen sogar eine zwingende Voraussetzung.

Es geht doch im Kern um die Frage, inwieweit wir radikalen Kräften in unserer Gesellschaft und insbesondere an öffentlichen Einrichtungen Raum geben wollen. Die Vollverschleierung ist eben kein Ausdruck der Selbstbestimmung, sondern der Unterdrückung von Frauen. Wir sind der Meinung, dass wir unseren Bildungseinrichtungen beim Begegnen von Symbolen, die die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zum Ausdruck bringen, den Rücken stärken sollten.

Mit der Kieler Universität bittet uns die mit Abstand größte Hochschule unseres Landes um eine rechtliche Grundlage für ein Verbot und darauf sollten wir reagieren. Wir werden die Anhörung jetzt in der Koalition auswerten und ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer sinnvollen Regelung kommen werden.“