In seiner Rede zu TOP 1 (Corona-Infektionsschutzgesetz) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Die dritte Welle der Pandemie fordert uns weiterhin heraus, auch wenn es derzeit erste Anzeichen dafür gibt, dass sie an Kraft verliert, was sehr zu hoffen ist. Es werden wohl noch einige Monate effektive Maßnahmen und damit teils auch empfindliche Grundrechtseinschränkungen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung notwendig sein, da in Deutschland bisher erst etwa jeder Fünfte geimpft werden konnte. Ich bin aber sehr froh, dass Schleswig-Holstein auch beim Impfen im bundesweiten Vergleich sehr gut dasteht. Ein großer Dank an die vielen Helferinnen und Helfer in den Impfzentren und auch in den Arztpraxen, die mit ihrem großen Einsatz dazu beitragen! In vielen Regionen Deutschlands ist das Infektionsgeschehen beunruhigend und dort gibt es auch entsprechende Probleme bei der Krankenversorgung und höhere Todeszahlen. Es zeigt sich, dass die Priorisierung beim Impfen angesichts des Impfstoffmangels im Grundsatz der absolut richtige Weg war, denn die Todeszahlen unterscheiden sich dann doch deutlich von denen der zweiten Welle, als insbesondere in den Heimen sehr viele Menschen verstorben sind. Inwieweit genau die mittlerweile dominante britische Virusvariante ansteckender ist als der Wildtyp, ist noch immer nicht ganz klar. Unumstritten ist in der Fachwelt jedoch, dass sie ansteckender ist. Und wir hören von den Intensivstationen, dass dort aktuell vielfach auch Menschen im mittleren Alter um ihr Leben kämpfen und dass dieser Kampf oft mehrere Wochen dauert und dann oft dennoch verloren wird. Das zeigt nochmal, wie ernst man diese Krankheit auch in dieser Phase der Pandemie nehmen muss.
Die aktuelle Novellierung des Infektionsschutzgesetzes ist eine Zäsur bei der Pandemiebekämpfung und ich will mit den Punkten beginnen, die wir grundsätzlich positiv sehen. Die eine oder der andere hier hat es in den letz-ten Monaten vielleicht bemerkt: Ich bin kein großer Fan der Ministerpräsidentenkonferenz. Ich habe zwar gestern Abend gelernt, dass es Gremien gibt, in denen die Vertraulichkeit noch weniger gewahrt wird, aber ich halte es auch in einer Pandemie grundsätzlich für richtig, dass zumindest ein gewisser Rahmen im Parlament öffentlich debattiert, auch mit Experten beraten und dann dort beschlossen wird. Die FDP-Bundestagsfraktion wurde ja massiv dafür kritisiert, dass sie ein Eilverfahren im Bundestag nicht ermög-licht hat. Wie richtig diese Entscheidung jedoch war, kann man daran erkennen, dass gestern im Ausschuss noch erhebliche Änderungen durch die schwarz-rote Mehrheit vorgenommen worden sind, obwohl diese das Gesetz ja eigentlich bereits am letzten Freitag im Bundesrat haben wollte. Bemerkenswert finde ich auch, dass nicht nur bei jeder Ministerpräsidentenkonferenz, sondern auch jetzt im Bundestag die Vorschläge der Bundesregierung erheblich verändert wurden.
Auch wenn das Verfahren im Parlament verfassungsrechtlich sauberer ist, ist das voraussichtliche Ergebnis für uns leider nicht zustimmungsfähig. Und dies liegt vor allem an den geplanten Ausgangsverboten. Noch einmal zur Erinnerung: Die Maßnahmen müssen trotz der großen Herausforderung durch diese Pandemie immer verhältnismäßig sein. Mildere Mittel sind vorzuziehen und die Eingriffe in die Grundrechte müssen gut begründet werden und nicht deren Gewährung. Es gibt in der Wissenschaft unterschiedliche Einschätzungen bei der Frage, wie wirksam denn tatsächlich Ausgangsverbote sind. Sie sind ja schließlich auch nur eine Krücke, um zu bestimmten Zeiten die Kontaktregeln kontrollieren bzw. de facto auch weiter einschränken zu können. Klar ist aber, dass sie immer nur das letzte Mittel sein können. Sie können in einer Notsituation kurzzeitig notwendig sein, aber es gibt eben kaum einen größeren pauschalen Grundrechtseingriff, so dass man damit sehr vorsichtig umgehen muss. Automatische Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 halten wir für unverhältnismäßig und für verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Dies hat auch eine ganze Reihe von hochanerkannten Rechtswissenschaftlern in der Bundestagsanhörung sehr deutlich gemacht und auch Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und sogar des Bundeskanzleramtes haben entsprechend gewarnt. Die Ausgangssperren werden jetzt wohl kommen, aber mit Blick auf bisherige Urteile sind wir skeptisch, ob sie in dieser Form vor Gericht bestehen werden. Die gestern vereinbarten Ausnahmen sind zwar richtig, aber sie heilen nicht das grundsätzliche Problem.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg liegt ja derzeit bei einer Inzidenz von über 100, was angesichts der direkten Nachbarschaft zu Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, die allesamt über 100 liegen, wohl auch kein Zufall ist. Ich finde den Gedanken beklemmend, dass ich wohl bald zu bestimmten Uhrzeiten mein Grundstück nicht mehr verlassen darf. Es wird dazu allerdings auch wenig Anlässe geben, da das nächtliche Partyleben bei uns meines Wissens sehr überschaubar ist. Das mag in Großstädten anders sein. Man muss auch sagen, dass das Infektionsgeschehen innerhalb dieses Landkreises vor allem ganz im Süden stattfindet – zuletzt auch besonders in der Stadt Schwarzenbek. Dass die Bewohner der Dörfer im Nordkreis nun nachts nicht mehr aus dem Haus dürfen, wird daran nichts ändern. Es fehlt also die Zielgenauigkeit. Hinzu kommen die Verbote zur Einreise nach Meck-lenburg-Vorpommern, die zunehmend für Unmut bei den Menschen in der Region sorgen und die wirklich viele absurde Situationen mit sich bringen und jetzt auch noch für Zweitwohnungsbesitzer gelten. Da sollten wir als Land deutlicher gegenüber der Landesregierung in Schwerin werden.
Die vorgesehenen Einschränkungen beim Rechtsweg sehen wir ebenfalls kritisch, da es rechtsstaatlich problematisch ist, wenn die Verwaltungsgerichtsbarkeit quasi aus dem Spiel genommen wird und man gleich ans Bundesverfassungsgericht gehen muss. Ein weiteres Problem sehen wir bei der sehr strikten Orientierung an bestimmten Inzidenzwerten, was ebenfalls von zahlreichen anerkannten Wissenschaftlern kritisiert wird. Gerade an und nach Ostern haben wir doch gerade wieder gesehen, wie ungenau die Inzidenzwerte sein können. Sie sind ein sehr wichtiger Indikator, sollten aber nicht der alleinige sein angesichts der harten Maßnahmen, um die es hier geht. Auch bei unseren Maßnahmen orientieren wir uns an bestimmten Inzidenzwerten, lassen uns aber einen gewissen Spielraum für unsere Entscheidungen, mit denen wir das Infektionsschutzgeschehen genauer bewerten.
Dass es eine bundesweite Hotspotstrategie geben soll, ist im Grundsatz ja richtig. Es kommt aber eben sehr auf den Inhalt an. Auch wenn der Gesetzentwurf in den vergangenen Tagen an vielen Stellen durch die Hinweise aus den Ländern und von Experten noch verbessert wurde, bleibt dieser noch immer ziemlicher Murks. Viele wertvolle Erfahrungen aus den vergangenen Monaten wurden leider nicht berücksichtigt. Ich will eines nochmal sehr deutlich sagen, weil es in den letzten Monaten ja mehr denn je Mode geworden ist, pauschal gegen den Föderalismus zu wettern: Aus schleswig-holsteinischer Sicht bräuchte es diesen Schnellschuss nicht. Wir haben ein funktionierendes Regelwerk, das wir auch konsequent anwenden. Wir haben uns auch immer weitestgehend an die MPK-Vereinbarungen gehalten, weil das eben auch mit Verlässlichkeit und mit stringenter Kommunikation zu tun hat. Dass ausgerechnet die Ministerpräsidenten, deren Bundesländer besonders betroffen sind, nun ein neues Bundesgesetz brauchen, um bestimmte Dinge umzusetzen, ist wirklich skurril. Den Bundesländern stehen für die Pandemiebekämpfung alle notwendigen rechtlichen Instrumente zur Verfügung. Das ist aber nicht per se ein Versagen des Föderalismus: Es ist letztlich nicht entscheidend, welche Ebene am Ende entscheidet, sondern wer dort Verantwortung trägt und wie effektiv und auch zielgenau die Maßnahmen sind.
Ich bin froh, dass uns in Schleswig-Holstein diese Landesregierung durch diese Krise führt. Jede und jeder macht Fehler, aber hier wurden bisher weniger gemacht als anderswo und dies ist auch eine Erklärung dafür, warum die Inzidenzwerte bei uns niedriger sind als im Rest der Republik. Das liegt sicherlich auch an der geographischen Lage und an der norddeutschen Mentalität, aber eben auch am überlegten und konsequenten Handeln der Verantwortlichen. Und ich schließe da ausdrücklich die Kommunen mit ein und auch die Fraktionen in diesem Hohen Hause. Ich will auch einmal daran erinnern, dass die britische Mutante – nachdem was wir wissen – zuerst in Schleswig-Holstein nennenswert aufgetaucht ist. Da haben wir dann in Flensburg auch mal kurzzeitig die Hammer-Methode angewendet. Das hat funktioniert, auch wenn ich nicht glaube, dass die Ausgangssperre, die dort für wenige Tage galt, dabei entscheidend war. Das enge Zusammenwirken von Land und Kommunen bei der Pandemiebekämpfung ist und bleibt wichtig. Und ich bin auch sehr dankbar, dass nicht nur der Deutsche Landkreistag, sondern auch die schleswig-holsteinischen Kreise, Städte und Kommu-nen die pauschalen Ausgangssperren sehr kritisch bewerten und vor einem zu starken Zentralismus warnen. Die Gesetzesänderung wird unser Pandemiemanagement leider nicht einfacher machen, sondern an einigen Stellen sogar komplizierter. Ich will da jetzt nicht jedes Detail beleuchten, aber ins-besondere der Einzelhandel und die Schulen sind davon betroffen.
Gerade bei Schulen und Kitas werden wir uns massive Gedanken machen müssen, weil die Vorgabe des Bundes, dass ab einer Inzidenz von 165 die Schulen geschlossen werden, Auswirkungen auf unsere Notbremse im Land haben wird. Ich habe heute viel Zeit damit verbracht zu recherchieren, wo-her eigentlich die Zahl 165 kommt, denn bislang ging es ja immer um einen Grenzwert von 200. Offenbar ist es so, dass man einfach den aktuellen bundesweiten Durchschnitt bei den Inzidenzwerten genommen hat. Aus meiner Sicht ist das nicht wissenschaftsbasiert. Das ist wirklich schwer zu vermit-teln, aber wir werden für Schleswig-Holstein eine gute Regelung finden.
Das Sporttreiben von Kindern und Jugendlichen draußen ist ein Punkt, den ich loben will an dieser Stelle, das ist praktikabler geworden als im ersten Entwurf. Beim Einzelhandel bin ich auch mit Blick auf verschiedene Studien der Meinung, dass wir diesen zukünftig anders behandeln sollten. Ich glau-be, dass er als Risiko lange überschätzt wurde, deshalb bin ich froh, dass wir dort zu besseren Lösungen kommen. Ich verstehe zum Beispiel nicht, warum die Baumärkte ab einer Inzidenz von 100 geschlossen werden sollen im Gegensatz zu Gartencentern – das leuchtet mir logisch nicht ein, was der Bund hier vorgenommen hat.
Einen Punkt will ich noch ansprechen, weil er in den nächsten Wochen wichtiger werden wird: Wir haben jetzt hoffentlich bald besseres Wetter und ich glaube wir müssen noch stärker zwischen drinnen und draußen unterscheiden. Wir müssen draußen mehr ermöglichen, damit sich die Menschen nicht drinnen treffen. Das ist nicht nur beim Sport, sondern auch bei anderen Aktivitäten wie beispielsweise der Außengastronomie ein ganz wichtiger Aspekt. Wir brauchen noch mehr Home-Office, wo es möglich ist, dort ist ein ganz großes Potenzial, um die Inzidenzzahlen zu senken in den nächsten Wochen. Wir müssen besonders betroffenen Branchen besser helfen. Es gibt mittlerweile viele Insolvenzen und Geschäftsaufgaben, so dass es unbedingt Nachbesserung bei den Wirtschaftshilfen geben muss.
Zum Bundesrat möchte ich sagen, aus unserer Sicht wäre das Gesetz eher zustimmungspflichtig, aber es wird wohl als Einspruchsgesetz behandelt werden. Wir würden als FDP gerne den Vermittlungsausschuss anrufen, das sehen unsere Koalitionspartner anders, aber wir werden einen Entschließungsantrag einbringen und wenn das keine Mehrheit findet eine Protokollerklärung machen.
Wir haben die Modellregionen in Schleswig-Holstein beim Sport, der Kultur und dem Tourismus. Ich finde das richtig, weil die Inzidenzzahlen bei uns niedrig sind und es Sinn macht, gewisse Maßnahmen auszuprobieren. Wichtig ist dabei die wissenschaftliche Begleitung. Ich finde, wir haben mit den niedrigen Zahlen auch eine Verantwortung für den Rest der Republik, denn wir brauchen mehr Licht am Ende des Tunnels, da werden wir auch mit mehr Impfungen zeitnah hinkommen.
Lassen Sie uns Stück für Stück aus der Krise herauskämpfen, Perspektiven aufzeigen und auch die Zeit danach vorbereiten. Lassen Sie uns gemeinsam die Verantwortung weiter wahrnehmen und die Gesellschaft beisammenhal-ten und wieder zusammenführen.“
Es gilt das gesprochene Wort!
Gesundheit/ Corona-Infektionsschutzgesetz
Christopher Vogt zu TOP 1 „Corona-Infektionsschutzgesetz“
20.04.2021