In seiner Rede zu TOP 18 (Künstliche Intelligenz in Kunst, Kulturmanagement und Kulturvermittlung) erklärt der kulturpolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Die Entwicklung von KI-Anwendungen hat in den letzten Jahren in der Tat bemerkenswerte Fortschritte gemacht. Durch das exponentielle Wachstum der Datengrundlagen und der erstaunlichen Lernkurven werden wir in diesem Bereich in den nächsten Jahren mit Sicherheit noch viel größere Entwicklungsschritte sehen.
Das gilt natürlich auch für Kunst- und Kulturbereich. Zur gesellschaftlichen Bedeutung von Kunst und Kultur wurden bereits einige richtige Dinge gesagt. Es ist deshalb richtig, sich auch einmal parlamentarisch mit den Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz in diesem wichtigen Bereich zu beschäftigen.
Man sollte die rasanten Entwicklungen im KI-Bereich als Politik, aber auch als Kunst- und Kulturszene aus meiner Sicht ,annehmen' und dem ganzen Thema grundsätzlich positiv gegenüberstehen, ohne dabei die Herausforderungen zu übersehen.
Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass Europa, Deutschland und Schleswig-Holstein bei der KI-Entwicklung nicht irgendwie passiv am Spielfeldrand stehen, sondern selbst mitentwickeln und -gestalten. Man wird an einigen Stellen, wo es technischen oder auch ethischen Bedarf gibt, auch zu neuen Regeln kommen müssen.
Beim Thema ,KI im Kulturbereich' müssen meines Erachtens vor allem zwei unterschiedliche Themenfelder in den Fokus genommen werden: Da geht es auf der einen Seite um digitale Kultur-Angebote – bspw. in Museen, Theatern oder auch Online – und auf der anderen Seite um KI-generierte Kunst an sich.
Ich habe den Eindruck, dass sich viele kulturelle Angebote mit Hilfe von KI deutlich verbessern und gerade Online-Angebote auch deutlich ausweiten lassen, was einen erheblichen Mehrwert für die Gesellschaft bringen kann. Dadurch könnte man viel mehr Menschen als bisher erreichen und diese damit auch für Kunst und Kultur begeistern.
Und im Bereich der KI-generierten Kunst, die teilweise bereits wirklich erstaunliche Dinge hervorbringt, gibt es unendlich viele neue Möglichkeiten, die aber zweifelsohne auch neue Herausforderungen mit sich bringen – zum Beispiel mit Blick auf das Urheberrecht.
Es wird immer öfter dazu kommen, dass wir nicht mehr – oder kaum noch – zwischen menschengemachter Kunst und KI-generierten Inhalten werden unterscheiden können. Das betrifft die Musik genauso wie die Malerei oder auch die Literatur. Auch im Bereich der Restauration von Kunstwerken oder der Entdeckung von Fälschungen spielt KI bereits eine wichtige Rolle.
Wir brauchen daher sinnvolle neue Regeln: Meiner Meinung nach muss es da neben neuen Regeln bezüglich des Urheberrechts vor allem um sichere Kennzeichnungen gehen, wenn es sich um KI-generierte Inhalte handelt. Auf der EU-Ebene ist man hierzu bereits tätig geworden.
Man wird sich nun anschauen müssen, wo es auf der Bundes- und ggf. auch Landesebene noch weitergehenden Regelungsbedarf gibt. Ich möchte dabei aber betonen: Wir wollen keinen Abwehrkampf gegen KI führen. Wir würden es auch gar nicht schaffen, ein Bollwerk gegen diese neue Technologie zu errichten und das wäre meines Erachtens auch der falsche Weg.
Es wäre auch nicht sinnvoll gewesen, gegen die Dampfmaschine, die Eisenbahn oder das Telefon vorzugehen. Die KI ist eine neue Technologie, wie es immer wieder neue Technologien gab, die die Welt verändert haben. Wir werden lernen müssen, damit umzugehen und den Fortschritt zum Wohle der Menschen zu nutzen.
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen: Dieser enthält viele richtige Feststellungen. Er blickt grundsätzlich positiv auf die Künstliche Intelligenz, was ich teile. Er will geltendes Recht einhalten. Das ist immer gut. Die Stärkung der Medienkompetenz und Kennzeichnung von KI finden wir ebenfalls richtig! Der Knackpunkt scheint mir der letzte Spiegelstrich zu sein. Der ist interessant: konkrete Projekte sollen ,ressortübergreifend verstärkt aus vorhandenen Mitteln' unterstützt werden. Über diesen Punkt sollten wir nochmal vertiefend sprechen. Wir würden dem Antrag so nicht zustimmen können, weil wir nicht wissen, was Sie genau damit meinen."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.