In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein und zur Aufhebung und Anpassung weiterer Rechtsvorschriften) erklärt der Vorsitzende und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„CDU und Grüne wollen ‚mehr Bürokratie wagen‘. Ich sagte es gestern schon: Während der Ministerpräsident in den letzten Wochen auf verschiedenen Neujahrsempfängen völlig zu Recht und unter großem Beifall den überfälligen Bürokratieabbau gefordert hat, will seine Koalition mit diesem Gesetzentwurf – auf Vorschlag des Umweltministers – nun allen Ernstes massiv neue Bürokratie schaffen. Dieser Gesetzentwurf widerspricht so ziemlich allem, was Daniel Günther und seine CDU den Menschen derzeit im Wahlkampf verkaufen wollen.
Es ist ein wahres Bürokratiemonster, das viele Privathaushalte, Unternehmen und auch Kommunen in den nächsten Jahren massiv nerven und belasten wird. Die CDU Schleswig-Holstein fordert im aktuellen Wahlkampf, Habecks Heizungsgesetz zurückzunehmen, verschärft es aber durch die Solardachpflicht gleichzeitig auf der Landesebene sogar noch. Das ist ein schon ein Stück aus dem Tollhaus!
Es muss zweifelsohne deutlich mehr für den Klimaschutz getan werden, aber Schwarz-Grün verfolgt hier leider den völlig falschen Ansatz, der zum Scheitern verurteilt ist. Das ist Klimaschutz von gestern. Nur grüne Thinktanks und Bürokraten glauben noch, dass es so funktionieren wird. Der Gesetzentwurf wird der Akzeptanz des Klimaschutzes und der Bezahlbarkeit des Wohnens einen Bärendienst erweisen.
Wir sind der Meinung, dass es einen technologieoffenen Ansatz und sinnvolle Anreize über den Preis braucht. Sie setzen stattdessen auf unrealistische Ziele und auf Vorgaben, die im Zweifel sogar kontraproduktiv sein werden. Anstatt auf den europäischen Emissionshandel zu setzen, der mit marktwirtschaftlichen anstatt mit planwirtschaftlichen Instrumenten arbeitet, wollen Sie zehn Jahre früher als die Europäische Union und fünf Jahre früher als die Bundesrepublik die Klimaneutralität erreichen und Sie glauben, dies mit Dirigismus und Bürokratie erreichen zu können. Ich glaube das nicht und auch die bisherigen Erfahrungen mit diesem Gesetz stützen meine Zweifel.
Obwohl dieses Gesetz seit der Amtszeit von Robert Habeck als Umweltminister der Landesregierung eine Vorbildfunktion vorschreibt, wurden bei den landeseigenen Gebäuden bisher kaum Photovoltaikanlagen installiert. Jetzt wollen Sie die Installation einer Anlage privaten Bauherrn und auch bei einer kleineren Dachsanierung von Nichtwohngebäuden gesetzlich festschreiben. Wenn man den Neubau und die Sanierung von Gebäuden abwürgen will, dann muss man es genauso machen wie Sie. Damit werden Sie der Modernisierung des Gebäudebestandes schaden und genau dies macht das Ganze kontraproduktiv.
Und ich finde auch: Bevor man anderen etwas vorschreibt, sollte man erstmal selbst liefern. So ist es im Kern bisher auch in diesem Gesetz festgeschrieben gewesen. Sie haben dennoch als Landesregierung nicht geliefert, jetzt sollen es Privathaushalte und Unternehmen tun. Das ist ziemlich dreist und auch übergriffig, was das private Eigentum angeht. Die Menschen können auch rechnen: Wenn es sich für sie lohnt, werden sie eine Anlage installieren lassen – gerade auch mit Blick auf die Wärmepumpen.
Die Kommunen werden mit erheblichen neuen Dokumentations- und Berichtspflichten überzogen, ohne dass erklärt, was dies eigentlich genau bringen soll. Dieser Arbeitsaufwand und das dafür notwendige Steuergeld wäre an anderen Stellen deutlich sinnvoller eingesetzt. Ich glaube auch nicht, dass wir für jedes Dorf eine aufwendige Wärmeplanung brauchen werden. Einige Gemeinden haben dies ja schon gemacht und an den Ergebnissen sieht man, wo es sich lohnen könnte und wo ganz sicher nicht.
Die Anhörung hat erneut deutlich gemacht, dass dieser Gesetzentwurf unrealistische Ziele ausruft und Kommunen, Unternehmen sowie Privathaushalte überfordern würde. Das Land sollte beim Klimaschutz endlich als Vorbild vorangehen, so wie es das bisherige Energiewende- und Klimaschutzgesetz auch seit Jahren vorschreibt. Die Realität ist jedoch, dass von den landeseigenen Gebäuden bisher gerade einmal vier Prozent über eine Photovoltaikanlage verfügen. Ich finde, bei dieser peinlichen Bilanz kann man nicht ernsthaft private Bauherren gesetzlich dazu verpflichten wollen, eine solche Anlage zu installieren. Wenn sich die Installation einer Anlage lohnt, werden private Bauherren darauf nicht verzichten.
CDU und Grüne dürfen das Bauen und Wohnen nicht weiter verteuern. Dies wäre kontraproduktiv bei der notwendigen Modernisierung des Gebäudesektors und zudem unsozial. Mit Blick auf die knappe Zeit kann ich nur einige wenige Beispiele für fehlenden Realismus und handwerklichen Murks nennen: Ich sehe nicht, wie Sie es schaffen wollen, dass die landeseigenen Gebäude in fünf Jahren 65 Prozent weniger Emissionen aufweisen, wenn Sie es in den letzten 20 Jahren gerade einmal geschafft, auf vier Prozent der Gebäude eine Photovoltaik-Anlage zu installieren.
Den Schienenpersonennahverkehr im Land soll bis 2030 emissionsfrei werden. Obwohl es in Schleswig-Holstein kaum Oberleitungen gibt, ist die Elektrifizierung des SPNV dank Bernd Buchholz dennoch recht weit vorangeschritten. Bis zum Jahr 2030 wird die vollständige Elektrifizierung aber ganz sicher nicht gelingen. Nun soll es das ‚Frittenfett‘ bzw. der Biokraftstoff HVO regeln. Da bin ich wirklich gespannt, denn bisher habe ich die Grünen immer als große Kritiker dieser alternativen Treibstoffe wahrgenommen.
Und bei der Solardachpflicht bei der Sanierung von über zehn Prozent der Dachfläche bin ich ebenfalls sehr auf die konkrete Umsetzung gespannt. Wir werden Ihr Gesetz heute ablehnen!“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.