In seiner Rede zu TOP 22 (Schulbau in Partnerschaft mit den Kommunen gestalten) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Ich bin der SPD-Fraktion dankbar für den vorliegenden Antrag. Der Investitionsbedarf ist an vielen Schulstandorten im Land groß, teilweise sehr groß, nicht selten sogar gewaltig.
Die Kommunen sind als Schulträger ja ohne Frage grundsätzlich erstmal dafür zuständig, aber die Wahrheit ist doch: Verschiedene aktuelle Bedarfe im Schulbau – wie eben die Rückkehr zu G9 und der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in Grundschulen – haben ganz direkt mit bildungspolitischen Entscheidungen auf Landes- bzw. Bundesebene zu tun.
Und das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, muss auch bezahlen“) wurde aus sehr guten Gründen in unsere Verfassung geschrieben. Leider wird das aber nicht in ausreichendem Maße gelebt. Und das erleben wir ja leider auch nicht zum ersten Mal, wenn man zum Beispiel an den Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kitaplatz denkt, der mal auf der Bundesebene beschlossen wurde und dann vor allem von den Ländern und den Kommunen finanziert werden musste.
Zum Thema G9 an Gymnasien möchte ich Folgendes sagen: Die FDP-Landtagsfraktion war mit dem damaligen Kollegen Dr. Ekkehard Klug schon für die Rückkehr zu G9 an Gymnasien, bevor es cool war.
Aber im Ernst: Wir haben die ersten Schritte dazu ja bereits zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung unternommen – übrigens gegen den erklärten Willen unseres damaligen Koalitionspartners CDU, der gegen diese gemeinsam geschaffene Möglichkeit sogar eine Reihe von Regionalkonferenzen veranstaltet hatte.
Die konsequente Rückkehr zu G9 an Gymnasien zu Zeiten der Jamaika-Koalition war dann der absolut richtige Schritt und dazu stehen wir auch. Dazu gehört aber auch, dass das Land natürlich eine Verantwortung für die räumliche Umsetzung hat.
Da hat die SPD meines Erachtens einen Punkt – und auch ich gehe fest davon aus, dass die Planungen der Landesregierung hier viel zu optimistisch sind. Der SPD-Antrag ist deshalb absolut berechtigt.
Meine Damen und Herren, zum Ganztagsausbau möchte ich Folgendes sagen: Für den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in Grundschulen spricht im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Tat sehr viel.
Der Bund stellt zwar – in nicht unerheblicher Höhe – finanzielle Mittel dafür bereit. Als Jamaika-Koalition hatten wir aber vor einigen Jahren mit dem Bund dazu auch noch einmal nachverhandelt. Die Einigung der schwarz-grünen Landesregierung mit den Kommunen, nach der das Land (ja vor allem mit eben diesen Bundesmitteln) beim Betrieb 75 Prozent der Kosten übernehmen wird und bei den Investitionen sogar 85 Prozent der Kosten, klang zunächst einmal sehr vielversprechend, aber eigentlich auch zu schön, um tatsächlich wahr zu sein.
Und siehe da: Der Landeszuschuss bei den Investitionen soll auf 5170 Euro pro Platz gedeckelt werden. Die Kommunen sagen uns, dass sie diese Deckelung des Investitionszuschusses sehr überrascht hat, weil dies ausdrücklich nicht miteinander vereinbart wurde.
Meine Damen und Herren, ich habe heute einen Brief von den Kommunalen Landesverbänden bekommen, adressiert an Frau Prien, aber zur Kenntnis an alle Fraktionsvorsitzenden. Dort wird Bezug genommen auf eine Kleine Anfrage bzw. die Antwort für die Kleine Anfrage des Kollegen Martin Habersaat. Dort heißt es: ,Im November 2021 wurde in dem Entwurf einer Vereinbarung … eine Verständigung darüber erzielt, dass für die Schaffung eines zusätzlichen Platzes … ein Investitionskosten-betrag in Höhe von 4.000 € anzusetzen ist.'
Darauf nehmen die Kommunalen Landesverbände Bezug und erklären: ,Sehr geehrte Ministerin, wir wissen nicht, welchen Erkenntnisgewinn der Rückblick auf zwei Jahre Verhandlungsablauf dem Landtag bringt. Jede Darstellung dazu muss jedoch korrekt sein und so wären wir sehr dankbar, wenn künftig nicht mehr behauptet würde, die Kommunen hätten sich mit einer Platzpauschale von 4000 Euro oder einer ähnlichen Summe einverstanden erklärt.'
Ich war bei den Gesprächen ja nicht dabei, aber ich fürchte, dass diese Deckelung von Seiten des Landes nicht zu halten sein wird. Mal angenommen, eine Kommune muss an einem Schulstandort ein Gebäude für rund 200 Plätze bauen – und das soll ja vorkommen –, dann bekommt sie dafür vom Land gerade einmal rund eine Million Euro Zuschuss. Das reicht doch hinten und vorne nicht.
Die Stadt Preetz hat jetzt ihre Bauvorhaben für den Ganztag an ihren Grundschulen auf Eis gelegt, wie ich heute Morgen in den ,Kieler Nachrichten' lesen musste. Sie wird dies finanziell offenbar schlichtweg nicht stemmen können. Als Grund wird der Investitionsdeckel der Landesregierung genannt. ,Das reicht bei den derzeitigen Baukosten gerade mal für einen Quadratmeter pro Kind', empörte sich laut KN der Stadtvertreter Arne Drews von Bündnis 90/Die Grünen.
Meine Damen und Herren von der Koalition! Dies ist nur ein aktuelles Beispiel. Sie sollten die Hilferufe von den eigenen Parteifreundinnen und Parteifreunden in den kommunalen Vertretungen sehr, sehr ernst nehmen. Ansonsten droht unserem Bundesland ein bildungspolitisches Waterloo, weil es sowieso immer noch unklar ist, welche konkreten Standards der Landesregierung für den Ganztag in Grundschulen eigentlich vorschweben und wie das alles vor Ort laufen soll."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.