In seiner Rede zu TOP 29 (Musikschullandschaft erhalten - Überbrückungsfonds auflegen) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die schleswig-holsteinischen Musikschulen leisten eine extrem wichtige kulturelle Bildungsarbeit. Sie brauchen dringend eine verlässliche Perspektive, da sie sich derzeit in einer äußerst schwierigen Lage befinden.
Das sogenannte ,Herrenberg-Urteil' des Bundessozialgerichts – man mag dazu inhaltlich stehen, wie man will – stellt die Musikschulen vor enorme finanzielle Herausforderungen, weil zukünftig eben mit deutlich höheren Personalkosten gerechnet werden muss.
Was für die Arbeitnehmer-Seite sicherlich eine gute Nachricht ist, bedeutet für die Musikschulen, dass deren bisherige Existenz in Schleswig-Holstein nahezu flächendeckend akut gefährdet ist, wenn die Landesregierung nicht sehr bald konsequenter handelt. Wir haben daher großes Verständnis für die Sorgen der Musikschulen im Land und all jener, die sich dort bislang engagieren.
Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich bisher – auch im bundesweiten Vergleich – mit nur sehr geringen Zuschüssen an der Finanzierung der Musikschulen und das reicht nun sehr bald nicht mehr aus, wenn man die bisherigen Angebote erhalten möchte. Das Land wird die Trägervereine, die Kommunen und die Nutzerinnen und Nutzer dieser Angebote mit der neuen Herausforderung definitiv nicht alleine lassen können.
Die Landesregierung hat sich beim Thema Musikschulen bisher nun leider wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert: Bereits im Sommer 2022 wurde im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ein Musikschulfördergesetz angekündigt, dessen Ziel es ja nur sein kann, die Förderung nachhaltig festzuschreiben und auch zu erhöhen. Dann wurde im Frühjahr 2023 von den Koalitionsfraktionen per Landtagsbeschluss bei der Landesregierung für das Frühjahr 2024 ein Entwurf bestellt, der dann aber nicht geliefert wurde. Dieser soll nun erst im Jahr 2025 von der Landesregierung dem Landtag vorgelegt und dann beraten werden, so dass das Gesetz wohl erst zum 1.1.2026 in Kraft treten wird. Als Begründung für diese große Verzögerung wurden uns ,aktuelle Entwicklungen' genannt, womit jedoch offenkundig das Herrenberg-Urteil gemeint ist, das allerdings bereits im Sommer 2022 gefällt wurde. So aktuell ist das also nicht.
Ich verstehe, dass es um den Landeshaushalt derzeit alles andere als gut bestellt ist und dass die Auswirkungen des Urteils durchaus weitreichend und meinetwegen auch komplex sind, aber das Handeln der Landesregierung ist mir bisher einfach viel zu zögerlich. Meine Sorge ist, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes und der damit verbundenen verlässlichen höheren Förderung bereits wertvolle Strukturen kaputtgehen könnten.
Ich denke, es macht durchaus Sinn, über eine Art Überbrückungsfonds – in nennenswerter Höhe – nachzudenken. Denn wenn bestimmte Strukturen erst einmal wegbrechen, kommen sie ja oftmals so schnell nicht wieder.
Und was manchmal ein bisschen vergessen wird: Auch die Volkshochschulen werden mit dem Herrenberg-Urteil noch zu kämpfen haben, weil auch dort ebenfalls viel auf Honorarbasis gearbeitet wird.
Meine Damen und Herren! Es werden ja immer mal wieder Zahlen kolportiert, nach denen sich die Personalkosten der Musikschulen mehr als verdoppeln könnten. Wie stichhaltig dies ist, kann ich noch nicht abschließend beurteilen.
Ich möchte deshalb vorschlagen, dass wir die beiden vorliegenden Anträge in den Ausschuss überweisen und dort sehr ernsthaft darüber beraten, wie ein Überbrückungsfonds konkret helfen könnte und was es noch an weiteren Maßnahmen braucht. Es wäre jedenfalls bitter, wenn die Musikschulen in der kommenden Zeit personell quasi ausbluten würden und Angebote streichen müssten. Wir haben bereits das Problem, dass der Musikunterricht in vielen Schulen wegen des Fachkräftemangels nicht in angemessener Form erteilt werden kann. Die Musikschulen dürfen jetzt nicht auch noch unter die Räder geraten.
Deshalb appelliere ich auch an die Landesregierung die Koalitionsfraktionen, noch einmal in sich zu gehen und den Fahrplan hin zu einem hoffentlich guten Musikschulfördergesetz deutlich zu straffen und auch mehr zu tun, als bisher in Aussicht gestellt wird.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.