In seiner Rede zu TOP 31 (Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Lehrkräfte gewährleisten) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Über die große Bedeutung von Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit muss man gar nicht mehr viel sagen, aber es fällt leider immer wieder auf, dass der Staat nicht unbedingt der vorbildlichste Arbeitgeber ist, auch was diesen Bereich anbetrifft.
Das Land hat für seine Beschäftigten eine Verantwortung und die Gesellschaft hat ein hohes Interesse daran, dass die Lehrkräfte gesund sind und auch bleiben, damit der Schulbetrieb möglichst ungestört laufen kann. Da gibt es ja schließlich schon genug Herausforderungen.
Die Frage, die sich bei den Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Lehrkräfte stellt, lautet: Wer ist denn eigentlich konkret zuständig?
Das lässt sich nur auf den ersten Blick ganz leicht beantworten. Dienstherr für die Lehrkräfte ist das Land Schleswig-Holstein. So steht es in Paragraph 35 des Schulgesetzes. Komplizierter wird es erst, wenn man sich den Paragraphen 48 anschaut. Dort steht, dass die Schulträger die Aufgabe haben, Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen. Das kann auch Personal für Arbeitsmedizin bzw. für die Arbeitssicherheit sein, solange das Bildungsministerium diese unter ,Andere' definiert.
Eine genaue Darlegung konnte ich in den Gesetzestexten nicht finden. Es ist nicht explizit geregelt.
Deswegen braucht es auch diesen Antrag, damit diese Zuständigkeiten entweder durch eindeutige Verordnung oder durch eine Gesetzesänderung unter Paragraph 48 explizit geregelt werden. Ein Pingpong-Spiel mit der Sicherheit und Gesundheit unserer Lehrkräfte sollten wir hier nicht spielen, auch es sollte auch nicht gegen Bundesrecht verstoßen werden.
Die vielen Kleinen Anfragen von Ihnen, Herr Kollege Habersaat, haben hier leider nur für wenig Klarheit sorgen können, weil das Bildungsministerium nicht so recht weiß, ob die Verantwortung für die Beschäftigten tatsächlich so wahrgenommen wird, wie es für Arbeitgeber verpflichtend ist. Dabei ist es erstmal nicht entscheidend, ob die Aufgabe übertragen wurde oder nicht. Ich finde, als Dienstherr muss das Bildungsministerium dies sicherstellen.
Als Dienstherr muss das Bildungsministerium zumindest prüfen, ob die bei den Schulträgern angestellten Fachkräfte für diesen Bereich zum einen ausreichend sind und zum anderen die Aufgabe im Sinne der Gesetze auch tatsächlich angemessen erfüllen. Wenn man eine kürzlich veröffentlichte Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Bernd Buchholz anschaut, dann wird auch ein Thema sichtbar, um das wir uns auch noch mehr kümmern müssen. Nämlich, dass es doch in einem Maße, das nicht akzeptabel ist, Gewalt gegen Lehrkräfte gibt – und dass dort überwiegend natürlich weibliche Lehrkräfte betroffen sind. Das ist völlig inakzeptabel und das braucht klare Antworten von Seiten des Ministeriums.
Dass Schulleiterinnen und Schulleiter hier zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilungen erstellen, ist ja von der Sache her richtig. Aber vielleicht sollte sich das Bildungsministerium hier nicht komplett aus der Verantwortung ziehen. Vor allem da die Schulleiter hier in die Pflicht genommen werden und nicht ausreichend Unterstützung erhalten. Der Haushaltstitel für die Arbeitsmedizinische Betreuung erscheint mir mit 456.000 Euro zudem sehr gering zu sein. Das zeigt auch die Anzahl an Stunden für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von gerade einmal 4.700 Stunden. Bei 29.000 Lehrkräften in Schleswig-Holstein ist dies sehr wenig – im Durchschnitt sind dies nämlich nur rund neun Minuten pro Lehrkraft.
Am Ende geht es darum, dass die Lehrkräfte in Schleswig-Holstein sicher und unter guten Bedingungen ihrer wichtigen Aufgabe nachgehen können. Das müssen Sie, Frau Ministerin, sicherstellen. Das hier die Zuständigkeiten nicht abschließend geklärt sind, gibt ein schlechtes Bild ab und muss dringend geändert werden."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.