In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Der vorliegende Schulgesetzentwurf enthält meiner Meinung nach mehrere Änderungen, die auf den ersten Blick nachvollziehbar und sinnvoll erscheinen. So ist zum Beispiel die Aufnahme einer rechtlichen Absicherung von digitalen und hybriden Unterrichtsformaten meines Erachtens richtig. Diese müssen aber natürlich auch maß- und sinnvoll angewendet werden und auf höhere Jahrgangsstufen beschränkt bleiben. Auch die bessere Mitwirkung von Eltern inklusiv beschulter Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf finde ich wie die Nachschärfungen beim Thema Schulabsentismus nicht nur nachvollziehbar, sondern auch richtig. Es ist auch richtig, dass Sie in den gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ausdrücklich aufnehmen wollen, dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden sollen, zu einem friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen. Dies sollte eigentlich auch selbstverständlich sein, ist aber dennoch richtig.
Ich habe mich allerdings in diesem Zusammenhang sehr gewundert, dass Ministerin Prien in der vergangenen Woche der Bundesbildungsministerin allen Ernstes 'Angstmacherei' vorgeworfen hat, weil Bettina Stark-Watzinger – meines Erachtens völlig zu Recht – darauf hingewiesen hat, dass Sicherheitspolitik und Zivilschutz in den Schulen eine Rolle spielen sollten, doch gerade um den Ängsten, die in diesen Zeiten auch bei vielen jungen Menschen natürlich vorhanden sind, altersangemessen zu begegnen. Und nur zur Erinnerung: Wir haben das Thema Jugendoffiziere in Schulen in gemeinsamer Regierungsverantwortung vorangebracht, auch vor diesem Hintergrund fand ich diesen Vorwurf von Ministerin Prien völlig unangemessen und äußerst problematisch.
Sehr kritisch sehe ich die wichtigste geplante Änderung am Schulgesetz: Schwarz-Grün möchte mal wieder weniger Demokratie wagen. Die von CDU und Grünen geplante Abschaffung der Schulleiterwahlen ist falsch und muss wieder vom Tisch. Sie senden mit diesem eklatanten Abbau von Mitbestimmungsrechten von Schulträgern, Lehrkräften, Eltern und oft auch Schülern erneut das völlig falsche Signal in diesen bewegten Zeiten, in denen die Demokratie vielerorts unter Druck ist.
Unsere Schulen sind Einrichtung des Schulträgers, also in aller Regeln von unseren Kommunen. Sie sollten bei der Leitung ihrer eigenen Einrichtungen weiterhin mitbestimmen dürfen. Eine beratende Stimme ist dafür nicht ausreichend, denn Schulleiter sind ja auch weisungsberechtigt gegenüber den an den Schulen tätigen Beschäftigten des Schulträgers. Und sie haben zudem eine Strahlkraft für den Schulstandort, also darf dies nicht aus Kiel allein bestimmt werden.
Nur weil die zwei Universitäten des Landes derzeit leider ohne gewählte Präsidentin bzw. gewählten Präsidenten dastehen, muss das Bildungsministerin nicht die Auswahl der Schulleiter komplett an sich reißen. Ich wundere mich wirklich sehr darüber, dass die Grünen diesen erneuten Demokratieabbau der CDU so klaglos mitmachen. Wenn es Ihnen politisch in den Kram passt, wollen Sie möglichst jede einzelne Stimme immer gern mitreden lassen und bestimmte Themen in sogenannten Bürgerräten abstimmen lassen. Aber die Schulträger sollen nicht mehr über die Leitung der eigenen Einrichtungen mitbestimmen dürfen. Das ist doch völlig absurd!
Wir werden diese Entmachtung von Schulträgern, Lehrkräften, Eltern und auch Schülern, die weder im CDU-Wahlprogramm noch im Koalitionsvertrag angekündigt sind, nicht mitmachen. Und ich kann Ihnen wirklich nur empfehlen, im Laufe des parlamentarischen Verfahrens die Finger davon zu lassen. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Bildungsausschuss und bin schon sehr gespannt auf die Anhörung!"
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.