Dennys Bornhöft: Änderung Gesetzentwurf des Landesfischereigesetzes im parlamentarischen Verfahren

Anlässlich der Berichterstattung heute in den Kieler Nachrichten zu den Plänen von Umweltminister Robert Habeck, das Landesfischereigesetz ändern, Hobbyangler strenger kontrollieren und Verstöße beim Dorschfang mit einem Bußgeld belegen zu wollen, erklärt der fischereipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

„Die Umsetzung von EU-Recht soll dem Wesen des Jamaika-Koalitionsvertrages stets 1 zu 1 umgesetzt werden. Verstöße gegen die EU-Vorgaben müssen auch in Schleswig-Holstein geahndet werden können. Dafür braucht es jedoch keine gesetzliche Ermächtigung, die dem Umweltministerium eine Kompetenz zum Erlass von Fangquoten auf Landesebene für prinzipiell alle Fischarten in Binnen- und Küstengewässern gibt.

Ich habe großes Vertrauen in die Europäische Union. Ich denke nicht, dass wir auf Landesebene versuchen sollten, die bessere Fischereipolitik zu machen. Die Erweiterung des Ordnungswidrigkeitenkataloges in § 46 Landesfischereigesetz um den Punkt ‚Verstoß gegen EU-Tagesfangbegrenzungen‘ würde ebenfalls eine direkte Sanktionierung ermöglichen und wäre eine 1 zu 1 Umsetzung von EU-Vorgaben.  Eine landesrechtliche Verschärfung von EU-Tagesfangquoten wiederum wird von uns nicht mitgetragen. Dies ist auch bereits in der Koalition besprochen.

Wir alle wollen hochwertige Nahrung, nachhaltige Nahrung. Uns sollte doch der Fisch aus Nord- und Ostsee lieber sein als mit genmanipuliertem Soja-Schrot hochgezüchteter Pangasius oder Tilapia, der dann noch um die halbe Welt geschifft wird. Regionale Lebensmittel erfreuen sich zu Recht steigender Beliebtheit und wir sollten daher Lebensmittelanbieter aus unserem Bundesland fördern.

Als Land zwischen den Meeren brauchen wir die Fischerei, sie ist Teil unserer Landes-DNA. Unsere Berufsfischer und die Freizeitangelkutter brauchen unsere Unterstützung. Es ist keine Unterstützung, wenn die Umweltministerien von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder Dänemark abweichende Tagesfangbegrenzungen erlassen. Das könnte ein Sargnagel für den Angeltourismus in unserem Bundesland werden.“