Dennys Bornhöft zu TOP 11 "Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes"

DB

In seiner Rede zu TOP 11 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) erklärt der jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

,,Über diesen Tagesordnungspunkt freue ich mich besonders, auch wenn ich mich persönlich ein klein wenig ärgere, weil mir der SSW mit diesem Antrag zuvor gekommen ist. Ich saß ebenfalls an einem ähnlichen Gesetzentwurf zu diesem Thema, nachdem ich mich zuvor mit dem einen oder anderen Kinder- und Jugendbeirat beraten habe. Hauptsache ist aber, dass wir nun hierüber sprechen können, und dass wir hier zielgerichtet tätig werden und die Gesamtsituation in der Konsequenz verbessern.

Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen, oder wie ich lieber sage: Die Steigerung der politischen Gestaltungsmöglichkeiten von nicht volljährigen Menschen, ist eines der Themen, weswegen ich überhaupt in die Politik gegangen bin. Minderjährige sind diejenigen, die am längsten mit den getroffenen politischen Entscheidungen leben müssen ­ und sind dann doch diejenigen, die diese Entscheidungen am wenigsten mit beeinflussen können. Diese Ungerechtigkeit muss fortlaufend minimiert werden ­ Kinder und Jugendliche ganz konsequent in politische Entscheidungen mit einbezogen werden.

Im FDP-Wahlprogramm wurde ein Passus von den Jungen Liberalen zur möglichst flächendeckenden Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten sowie zum Ausbau ihrer Kompetenz aufgenommen. Im Koalitionsvertrag ist der Passus zur Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen doch recht vage. Heute reden wir nicht über das große Ganze bei der politischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, dennoch ist jeder verbesserte Teilaspekt zu begrüßen. Mit einer Normierung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses sprechen wir nur die Ebene von Kreisen, kreisfreien Städten sowie großen kreisangehörigen Städten, wie beispielsweise Norderstedt an. Der Kreis der Betroffenen ist aber noch kleiner, da es in den Flächenkreisen wiederum bisher keine kreisweiten, einheitlichen Kinder- und Jugendbeiräte gib, sodass hier nur die größeren Städte im Fokus stehen.

Als Mitglied der FDP bin ich generell kein Fan davon, Dinge gesetzlich zu regeln, die auch auf freiwilliger Basis möglichst reibungsfrei umgesetzt werden können. Schon jetzt haben die kreisfreien Städte die Möglichkeit, ein beratendes Mitglied eigener Priorität, beispielsweise für die Belange von Kindern und Jugendlichen, zu benennen. Als jugendpolitischer Sprecher überwiegt hier aber die gute Intention des Vorhabens; Konnexitätsschwierigkeiten lassen sich derzeit auch noch nicht herauslesen, sodass wir gerne das weitere parlamentarische Verfahren inklusive Anhörung zu diesem Gesetzentwurf beschreiten sollten. Hierbei müssen wir sehr gut auf den genauen Wortlaut achten. Noch sind die KJUB eher heterogen aufgebaut und wir wollen natürlich keinen außen vor lassen, nur weil der Wortlaut ggf. zu eng gefasst ist.

Insbesondere ist es mir wichtig, dass der Landesjugendring sowie seine Untergliederungen bei diesem Gesetzesvorhaben gehört und einbezogen werden. Diese leisten enorme Arbeit für die Berücksichtigung, als auch Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen. Eine wie vom Jungen Rat Kiel gewünschte Gesetzesänderung kann es daher nur geben, wenn hieraus ein Plus für die Gestaltungsmöglichkeit von Kindern und Jugendlichen und nicht eine schwächende gegenläufige Kompetenz entsteht. Ich bin hier aber auch nach den ersten Gesprächen mit dem Jugendring guter Dinge, dass wir solch einen Entwurf hinbekommen. Klar ist aber, dass auch wenn dieser Gesetzesentwurf verabschiedet wird, noch kein Haken hinter der ,Steigerung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen` im Koalitionsvertrag gesetzt werden kann. Insbesondere bei der Etablierung von KJUB in der Fläche als auch deren Kompetenz gibt es noch einiges zu tun."

 

Es gilt das gesprochene Wort.