In seiner Rede zu TOP 14 (Verbot von Wildtierhaltungen in Zirkussen) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Seit langem wird die Haltung von Wildtieren in Zirkussen kontrovers diskutiert. Bereits in den Jahren 2003 und 2011 hat der schleswig-holsteinische Landtag jeweils einen Antrag gegen die Haltung von Wildtieren verabschiedet – im Jahre 2003 übrigens auf Initiative der FDP. In diesen beiden Jahren und auch im März 2016 hat der Bundesrat eine Forderung nach einem entsprechenden Verbot formuliert. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Entschließungsantrag und eine entsprechende Rechtsverordnung, die diese Beschlüsse umsetzt, stehen aber bis heute aus. Dieser Stillstand ist einfach nur unbefriedigend.
Nur wenige europäische Länder lassen Wildtiere im Zirkus noch uneingeschränkt zu. Damit gehört Deutschland zu den traurigen Schlusslichtern im Tierschutz. In über 20 Ländern sind bereits bestimmte oder alle Tierarten, also auch domestizierte, im Zirkus verboten und auch weltweit sind schon einige Staaten den Weg eines Verbotes gegangen. Deutschland ist nun an der Reihe nachzuziehen. Seit geraumer Zeit diskutieren wir in Deutschland immer häufiger die tiergerechte Haltung unserer Nutztiere. Viel mehr aber sollten wir die Haltung von Wildtieren diskutieren, da allein schon die Lebensraumanforderungen deutlichen Unterschieden unterliegen. Die Ansprüche, die Wildtiere an ihre Haltung stellen, sind besonders hoch. Sie betreffen Unterbringung, Auslauf, Ernährung und Pflege sowie eine sachkundige Betreuung. Dass diese Ansprüche in einem reisenden Zirkus kaum zu erfüllen sind, hat sich in den letzten Jahren zu oft gezeigt.
Das hat sogar die Bunderegierung erkannt, indem sie feststellt, dass ‚fortgesetzte Verstöße gegen die Haltungsvorschriften für manche Tierarten sowie die Häufigkeit von gesundheitlichen Beeinträchtigungen der betreffenden Tiere in vielen Zirkusbetrieben‘ darauf hinweisen würden, dass die Bestimmungen für tierschutzgerechte Haltung unter den Bedingungen des Zurschaustellens an wechselnden Orten nicht realisierbar sind. Eine solche Einsicht ist schön, umso schlimmer ist es, wenn der Bund trotzdem nichts tut und mal wieder in sich ruht.
Fakt ist: bestehende Eingriffs- und Regulierungsmöglichkeiten greifen nur im Einzelfall, sind aber zur generellen Regelung von Missständen nicht geeignet. Auf Vollzugsebene bleibt das Problem also weiterhin nicht lösbar. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Zirkusregister haben gezeigt, dass es systemimmanent bedingt trotz der zentralen Erfassung aller Wanderzirkusse nicht zu spürbaren Verbesserungen in der Wildtierhaltung gekommen ist. Wenn die bisherigen Regularien nicht funktionieren, hilft eben nur, die Wildtierhaltung in Zirkussen gänzlich zu verbieten.
Noch eine Anmerkung am Rande: Dass die Zurschaustellung von Wildtieren nicht nur für die Tiere gesundheitliche Auswirkungen hat, sondern auch gefährlich für den Menschen sein kann, zeigt sich an der Unfallstatistik. EU-weit sind in den letzten 22 Jahren über 300 Zwischenfälle mit mehr als 600 Zirkustieren dokumentiert worden – davon ereignete sich fast die Hälfte in Deutschland. Natürlich gibt es nicht nur Gründe für die Verbotsforderung, nein, es gibt auch Gründe dagegen. Gerade beim Thema Zirkus sind diese offensichtlich. Wahrscheinlich jeder von uns, ich reihe mich in diesen Kreis ein, hat positive Erinnerungen an Zirkusbesuche mit der Familie. Der Zirkus gehört zu unserer Kultur und das kann und soll auch so bleiben. Das Verbot einiger exotischer Tierarten ändert nichts daran. Wildtierhaltung ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Das hat auch Direktor Bernhard Paul vom Zirkus Roncalli festgestellt und geht sogar noch deutlich weiter. Der Zirkus verzichtet seit diesem Jahr nicht nur auf Wildtiere, sondern gänzlich auf Tiere.
Ich bitte um Zustimmung des fraktionsübergreifenden Antrages und hoffe, dass die Bundesebene alsbald konkret tätig wird.“
Es gilt das gesprochene Wort!