Dennys Bornhöft zu TOP 15 „Geschlechtliche Selbstbestimmung verwirklichen“

Dennys Bornhöft

In seiner Rede zu TOP 15 (Geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Menschen verwirklichen) erklärt der queerpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

„Die Zugehörigkeit eines jeden Menschen zu einem bestimmten Geschlecht ist eine höchst intime und persönliche Angelegenheit, über die jeder für sich selbst, frei und selbstbestimmt entscheiden muss. Nun ist hinlänglich bekannt, dass sich das Geschlecht nicht ausschließlich in männlich und weiblich unterteilen lässt, sondern durchaus unterschiedlich sein kann – auch wenn das für einige Ewiggestrige immer noch nicht in ihr veraltetes Weltbild passen will.

Dies hat im Oktober letzten Jahres auch das Bundesverfassungsgericht anerkannt und die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine dritte Option neben weiblich und männlich in das Personenstandsrecht aufzunehmen. Dem ist die Große Koalition vor einiger Zeit dann auch nachgekommen, hat aber in der ihr typischen Manier mal wieder eine historische Chance vertan, unser Land voranzubringen, denn sie hat den beschlossenen Gesetzesentwurf nicht weit genug gedacht. Dieser sieht leider vor, dass Menschen, die ihr Geschlecht ändern lassen wollen, eine medizinische Begutachtung vorweisen müssen. So werden trans- und intersexuelle Menschen in unserem Land bedauerlicherweise weiterhin diskriminiert, indem man eine zutiefst persönliche und subjektive Entscheidung anhand von medizinischen Einstufungen versucht zu objektivieren und damit an eine ärztliche Entscheidung knüpft. Kein Arzt und erst recht nicht der Staat dürfen über Vorgaben wie beispielsweise die Zusammensetzung der Chromosomen entscheiden, zu welchem Geschlecht ein Mensch zugehörig ist. In einem liberalen Staat müssen wir von dem betroffenen Menschen ausgehen, nicht von dem potenziellen rechtlichen Missbrauch einer Regelung.

Die Entscheidung der GroKo, sich dieser Realität zu verschließen, fügt sich nahtlos in das katastrophale Bild, das diese in den letzten Wochen und Monaten abgegeben hat. Zum Glück hat man sich hier zumindest einmal gegen Horst Seehofer durchsetzen können und seinen Vorschlag ‚anders‘, welcher von den Betroffenen als abwertend empfunden wurde, abgelehnt. Dennoch wird der aktuelle Entwurf in weiten Teilen der queeren Community verständlicherweise bedauert und frustriert aufgenommen.

Der schleswig-holsteinische Landtag hat durch die beschlossenen Drucksachen 18/4842 ‚Rechte von trans- und intersexuellen Menschen stärken‘ und 19/752 ‚Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität von Transsexuellen und Intersexuellen‘ eine ziemlich klare, eine ziemlich liberale Haltung. Solange das Geschlecht von staatlichen Stellen erhoben wird, bedarf es eines Verwaltungsverfahrens, um dieses festzustellen bzw. zu ändern. Ein diskriminierendes ärztliches Begutachtungsverfahren bedarf es hingegen nicht. An vorderster Stelle sollte ausschließlich die selbstbestimmte Entscheidung der jeweiligen Person stehen.

Wir Freie Demokraten bekennen uns weiterhin zur vollständigen Gleichstellung aller Menschen, egal welchen Geschlechts oder welcher Sexualität sie angehören. Hiervon sind wir allerdings immer noch weit entfernt. Wir müssen uns daher auf allen Ebenen dafür einsetzen, allen Menschen in unserem Land zu ermöglichen, ihr Leben auf ihre Art und Weise zu führen. Der Auftrag der Landesregierung, sich für die Gleichstellung von inter- und transsexuellen Menschen auf Bundesebene einzusetzen, besteht. Durch die erwähnten Beschlüsse des Landtages bestand der Auftrag bereits und durch die Unterstützung der Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz Drucksache 226/18 hat die Landesregierung hier auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten geliefert.

Ein Ablehnen des Antrages, weil das Begehren sich bereits in Umsetzung befindet, würde ich hier als falsches politisches Signal empfinden. Daher sollte federführend im Innen- und Rechtsausschuss über die Drucksache beraten werden.“

 

Es gilt das gesprochene Wort!