Gesundheit / Gesundheitsversorgung

Dennys Bornhöft zu TOP 15 „Sicherung der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein“

In seiner Rede zu TOP 15 (Sicherung der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

 

„Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung muss für alle Bürger des Landes gewährleistet sein. Um dieses eigentlich selbstverständliche Ziel dauerhaft und nachhaltig zu erreichen, müssen wir allerdings verschiedenen Herausforderungen begegnen. Zum Beispiel der ungleichen Verteilung von Fachärzten.

Besonders im ländlichen Raum sind die notwendigen Fachärzte nicht immer in direkter Umgebung ansässig. Weil sich die Suche nach einem Facharzt und die lange Terminfindung für die Betroffenen häufig als schwierig herausstellen, wird in vielen Fällen der vermeintlich einfachere Weg, nämlich das Krankenhaus gewählt. Statt die Gesundheitsversorgung aber auf Notaufnahmen abzuwälzen, ist die Präsenz von Ärzten in der Fläche notwendig. Hierfür müssen bereits im Studium Anreize gesetzt werden, sich gerne in der Fläche und nicht nur in den Ballungszenten niederzulassen.

Und es gibt noch eine Herausforderung für die Gesundheitsversorgung: Bei Beschwerden suchen immer mehr Menschen direkt die Notaufnahme, statt einen Bereitschaftarzt auf. So ist der Anteil an Patienten, welche in Notaufnahmen ambulant behandelt werden, stark steigend und betrug zuletzt fast 45%. Dies führt auf beiden Seiten zu Unzufriedenheit: Patienten sehen sich häufig langen Wartezeiten ausgesetzt und Notaufnahmen und deren Personal müssen weit mehr abdecken als eigentlich vorgesehen. Das Vorziehen der Notaufnahme gegenüber Bereitschaftärzten hat häufig einfache Gründe: Es ist in der Regel einfacher und schneller, ins Krankenhaus zu gehen als den zuständigen Bereitschaftsarzt herauszusuchen. Zudem sind Patienten häufig nur unzureichend über kassenärztliche Bereitschaftsdienste und auch deren Hotline 116117 informiert.

Um bei den Notaufnahmen Entlastung zu schaffen, hat der Landtag in dieser Legislaturperiode bereits die Landesregierung gebeten, sich für eine Verbesserung der rechtlichen Ausgestaltung bei den Portalpraxen einzusetzen. Die Landesregierung bringt sich diesbezüglich bereits auf Bundesebene dafür ein, dass Portalpraxen rund um die Uhr geöffnet sein können, also auch zu normalen Geschäftszeiten. Dies darf nicht als Konkurrenz zu Haus- und Fachärzten verstanden werden. Es ist stattdessen vielmehr eine sinnvolle Ergänzung und deutliche Entlastung für die derzeit überlaufenen Notaufnahmen.

Die steigende Zahl an Patienten ist nicht die einzige Herausforderung für Krankenhäuser. Wir haben auch einen Sanierungsstau im Land. Vielfach sind Kliniken in der Vergangenheit nicht ausreichend durch das Land finanziert worden. Der von Jamaika bereits häufig angesprochene Sanierungsstau bezieht sich nicht nur auf die Verkehrsinfrastruktur. Die stationäre Versorgung in Krankenhäusern ist davon leider ebenso betroffen.

Damit komme ich zum nächsten Punkt, der gedanklich wie auch rechtlich überwunden werden muss: Die derzeit strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Wir werden Modelle brauchen, die es ermöglichen, den Sanierungsstau im ambulanten Bereich abzubauen. Als Patient und auch als medizinisches Personal wird im Zweifelsfall der rechtliche Rahmen, ob ich nun mit ambulanter oder stationärer Infrastruktur zu tun habe, relativ egal sein. Das Land kann kaum einen Ziegelstein finanzieren, der in einem Gebäude für ambulante Versorgung verbaut wird. Diese Barriere ist nicht mehr zeitgemäß.

Es sind also schon einige Punkte bekannt, die zur Sicherstellung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung in unserem Land im Fokus stehen. Mit dem heutigen Antrag wollen wir eine wichtige Grundlage für die angestrebte sehr gute Gesundheitsversorgung im Land schaffen. Hierfür möchten wir eine umfassende Erhebung des Ist-Zustandes und Bedarfes durchführen. Erst, wenn eine detaillierte Aufstellung über ambulante, stationäre und sektorenübergreifende Versorgungsangebote besteht, können zielgerichtet Maßnahmen ergriffen werden. Daher fordern wir auch gleich mit, dass das Ergebnis der Erhebung dem Landtag zur weiteren Befassung vorgelegt wird.“

 

(Es gilt das gesprochene Wort.)