In seiner Rede zu TOP 16 (a) Pflegesituation verbessern – Kostenübernahme für Palliativ Care Fortbildung für Pflegekräfte und b) Grundlagen zur Finanzierung einer generalistischen Pflegehelferausbildung schaffen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Viele Akteure, sowohl direkt aus der Pflege als auch aus dem politischen Kontext, sehen und sahen die Einführung der generalistischen Ausbildung in der Pflege eher mit Skepsis. Die Bundesregierung hat aber Tatsachen geschaffen, mit denen wir auch länderseitig umgehen müssen. Auch in der Hoffnung und Erwartung, dass der Ausbildungs- und Berufszweig hierdurch mehr Vor- als Nachteile erfahren wird. Der Wechsel von den bisher verschiedenen Professionen wie der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege hin zu einem generalistischen Abschluss macht aber nur dann Sinn, wenn alle Pflegeberufe in ihrer Ausbildung ineinander greifen können. Hierzu gehören natürlich auch die Felder, die mit dem ersten allgemeinbildenden Bildungsabschluss zugänglich sind, sprich die Pflegehelferinnen- und Pflegehelferausbildung. Während der Bund für die examinierten generalistischen Pflegekräfte ab 2020 die finanziellen Rahmenbedingungen abgesteckt hat, wurde es bisher versäumt, die Rahmenbedingungen für die generalistische Pflegehelferausbildung im Krankenhausgesetz mit aufzunehmen.
Das Land hat nunmehr vor kurzem eine Verordnung über die Berufe in der Pflegehilfe veröffentlicht, um einen landesweit anerkannten Pflegehilfeberuf zu gründen. Der Bund wird mit unserer Unterstützung nun hoffentlich zeitnah nachziehen und den generalistischen Pflegehelfer im Krankenhaus-gesetz mit aufnehmen, sodass mit dem Systemwechsel zur Generalistik ein verlässliches und einheitliches Ausbildungssystem geschaffen wird. Ich möchte mich daher im Namen der FDP-Landtagsfraktion beim Sozialministerium und -minister bedanken, hier Klarheit zu schaffen.
Das Thema Generalistik passt nun auch zu den beiden zusammengefassten Tagesordnungspunkten. Die AfD möchte, dass per se alle Alten- und Krankenpfleger die Möglichkeit bekommen, die hochspezialisierte Palliativ Care-Ausbildung zu erhalten – bezahlt bestenfalls vom Land. Ich glaube, Sie haben das mit der Generalistik nicht ganz verstanden, sehr geehrte Herren von der AfD. Im gesamten Pflegegefüge sollten Sie die jeweiligen Einsatzorte mal genauer unter die Lupe nehmen. Sie sollten sich auch die Frage stellen, was bedeutet Palliativversorgung oder wer braucht Palliativ-versorgung? Die 85-jährige Uroma, sehbeeinträchtigt und ggf. dement ist keine Person, die in der Regel palliativ oder im Hospiz versorgt werden muss. Auf der anderen Seite müssten Sie mir erklären, warum eine Intensiv-Krankenpflegerin, die in der Chirurgie tätig ist, nun unbedingt eine Palliativ Care-Ausbildung benötigt. Die Arbeit im Hospiz oder auf der Palliativstation beschreibt eine der sensibelsten Tätigkeiten, in denen man arbeiten kann. Jede und jeder, die oder der dort tätig ist, verdient den größten Respekt und Dank. Darüber hinaus ist dieser Bereich, bei dem sich sehr intensiv um den jeweiligen Menschen gekümmert werden muss, einer derjenigen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am längsten im Beruf bleiben. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass die Arbeitszufriedenheit trotz der teils schweren Schicksale, die man erlebt, groß ist.
Und eines noch zum Schluss an die Männerrunde von der AfD: Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, Sie die Sensibilität angeblich anerkennen, wieso können Sie es selbst beim Thema Hospizarbeit nicht vermeiden, einen negativen Kommentar über nicht-deutsche Arbeitnehmer in die Antragsbegründung zu schreiben? Der Mangel an Pflegefachkräften führe „zu einer verstärkten Anwerbung ausländischer Pflegekräfte“. Das ist einfach nur unanständig und beschämend, was sie hier immer und immer wieder ab-ziehen.
Zurück zur Sachlichkeit und somit zum Jamaika-Alternativantrag. Bisher ist es der Regelfall, dass entweder durch den Arbeitgeber die Fortbildung finanziert wird oder von der jeweiligen Fachkraft selbst. Letzteres wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das Unternehmen nicht den direkten Bezug zur eigenen betrieblichen Tätigkeit sieht. Dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht per se so fortbildet, dass sie danach woanders arbeiten, ist nachvollziehbar. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die solch eine Weiterbildung auf eigene Kosten übernehmen, können diese regelhaft zumindest bei der Steuererklärung geltend machen und so knapp ein Drittel der Kosten zurückerstattet bekommen. Viel Geld für die jeweilige Fachkraft bleibt es natürlich dennoch.
Wir sind daher der Auffassung, dass hier die Kostenträger mehr herangezogen werden müssen. Wir bitten daher die Landesregierung, sich an die Kassen zu wenden und eine Lösung zu Gunsten der fortbildungsinteressierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erarbeiten.“